Amtsgericht Siegburg 53-Jähriger wegen Vollrausches verurteilt

SIEGBURG · Am Amtsgericht Siegburg wurde jetzt ein 53-Jähriger wegen vorsätzlichen Vollrausches zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, da er am 19. August 2013 betrunken in seiner Mietwohnung in Hennef ein Feuer im Zimmer gelegt hatte.

Es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro. Der Brand konnte schnell gelöscht werden, da der Angeklagte das Fenster öffnete, der Qualm nach draußen drang und Nachbarn die Feuerwehr riefen.

Der stark alkoholisierte Mann sagte der Polizei, dass er seine Papiere und Kleidung verbrennen wollte, da eine Frauenstimme ihn vor der russischen Mafia gewarnt hätte. Stimmen höre er öfter, wenn er viel getrunken habe, sagte er auch vor Gericht.

Ein Facharzt für Psychiatrie wurde als Sachverständiger bei der Verhandlung gehört. Er sagte, dass der Angeklagte aufgrund einer langjährigen Alkoholsucht unter einer sogenannten Alkoholhalluzinose leide. Dadurch würde er die Stimmen hören. Er sei daher auch zum Zeitpunkt der Tat in seiner Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit eingeschränkt gewesen.

Eine vorsätzliche Brandstiftung könnte ihm unter diesen Umständen nicht nachgewiesen werden, erklärte Richter Hauke Rudat. Vor allem, da der 53-Jährige auch bei der Brandentwicklung in der Wohnung geblieben wäre. Da er jedoch eine Sachbeschädigung begangen habe, auch wenn er wegen des Alkoholgehaltes als schuldunfähig eingestuft wurde, verurteilte ihn das Gericht wegen Vollrausches.

Der Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten eine schlechte Sozialprognose, da er schon seit zehn Jahren alkoholabhängig sei und sozial isoliert lebe. Daher sah das Gericht zudem eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor, die er als Chance nutzen sollte, vom Alkohol los zu kommen und sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

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