Tatvorgang unklar 45-jähriger Troisdorfer wegen Körperletzung angeklagt

Siegburg · Auch der zweite Verhandlungstag am Amtsgericht Siegburg brachte am Mittwoch noch kein Licht ins Dunkel. Angeklagt wegen gefährlicher Körperletzung ist ein 45-jähriger Troisdorfer, der im Sommer 2011 seine ehemalige Lebensgefährtin geschlagen und getreten haben soll.

Allerdings unterscheiden sich die Angaben von ihm und des 30-jährigen Opfers weiterhin deutlich. Der Angeklagte gab am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche zu, die 30-Jährige im Laufe eines heftigen Streits mehrfach in seiner Wohnung mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben.

Sie allerdings sagte aus, dass er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe und sie am Boden liegend gegen den Kopf getreten haben soll. Die Tritte bestreitet er vehement. Fest steht, dass sie neben einem Bruch des Bodens der Augenhöhle auch Prellungen an Kopf und Körper erlitt.

Nun wurden weitere Zeugen vernommen, darunter auch die Mutter des Opfers. "Als ich meine Tochter am nächsten Morgen sah, hat mich der Schlag getroffen. Sie war grün und blau im Gesicht und das Auge gar nicht mehr zu erkennen", sagte die Mutter. Im Krankenhaus wurde die Polizei eingeschaltet.

An dieser Stelle tritt das eigentliche Problem der Verhandlung auf. Im Krankenhaus schilderte das Opfer den Polizisten einen nach Ansicht der Richterin "komplett anderen Tatablauf" als nun vor Gericht. Damals erzählte sie von mehreren Schlägen und Tritten, heute schildert sie einen Faustschlag und einen Tritt gegen den Kopf. Dazwischen sei sie bewusstlos gewesen. Auch bei der Angabe, wie viel Alkohol an dem Abend im Umlauf gewesen sein soll, gehen die Aussagen weit auseinander.

Da die Verteidigung nun starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers hat, sollen Mitte Februar die Polizisten vernommen werden, die damals die Aussage aufgenommen haben, und schildern, wie der Tatvorgang vom Opfer berichtet wurde. Wegen eines ähnlichen Falls von 2008 ist der angeklagte Fotograf bereits vorbestraft.

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