Amtsgericht Siegburg 45-Jähriger buchte Reise und zahlte nicht

Siegburg · Das Gericht verurteilt einen Hennefer wegen Betrugs zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Zu einem ersten Verhandlungstermin im April war der Angeklagte gar nicht erst erschienen. Vor Gericht verstrickte er sich in Widersprüchen.

Acht Monate Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, lautete das Urteil von Richterin Rebecca Simmeler für einen 45-jährigen Mann aus Hennef. Der Mann war wegen Betruges angeklagt. Bereits im März 2017 hatte er eidesstattlich seine Zahlungsunfähigkeit erklärt, was ihn nicht davon abhielt, Geschäfte zu betreiben.

Im September vergangenen Jahres hatte der Mann bei einem Online-Reiseportal eine Reise nach Kreta für zwei Personen zum Preis von 2218 Euro gebucht, die Reise auch angetreten, aber nicht bezahlt. Zu einem ersten Verhandlungstermin im April war der Angeklagte gar nicht erst erschienen. Jetzt hatte ihn das Gericht vorführen lassen. So musste er bis zum Verhandlungsbeginn eine Stunde in der Gerichtszelle schmoren.

Auf die Vorhaltungen des Gerichts folgten eine gute Stunde lang "Märchen aus 1001 Nacht". Mal wollte er die Vorladung nicht erhalten haben, dann brachte er erst einen "Freund", dann seinen Bruder ins Spiel. Mit dem Freund habe er sich den Reisepreis teilen wollen. Dann habe der aber nicht gezahlt, weil der auch kein Konto besitze.

Im Fünf-Minuten-Takt tischte er der Richterin immer wieder neue Geschichten auf, wie etwa die, dass er mit der Reise gar nichts zu tun gehabt habe. Außerdem erinnere er sich nicht daran, überhaupt auf Kreta gewesen zu sein, was anhand eines Buchungsbelegs des kretischen Hotels schnell widerlegt war. Selbst an die Buchung wollte er sich nicht erinnern. Wie ein Kartenhaus brachen seine Argumente zusammen, als das Gericht auch noch die Buchungsunterlagen mit einer E-Mail-Adresse des Angeklagten vorlegte.

Schließlich musste er zugeben, die Reise angetreten zu haben. Und weil aus März dieses Jahres auch noch ein Strafbefehl wegen Betruges des Amtsgerichtes Bonn vorlag, gab es nach Auflösung der dort verhängten Strafe eben die acht Monate zur Bewährung.

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