Geldstrafe vor Gericht 43-jähriger Autofahrer nötigte Senioren auf der B56

Siegburg · Gericht verurteilt Autofahrer zu Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Der Grund: Nach einem riskanten Überholmanöver nötigte der Verurteilte einen einen Autofahrer zum Anhalten und bedrohte ihn.

Amtsgericht Siegburg: 43-Jähriger nötigte Senioren auf B56 - Geldstrafe
Foto: picture alliance/dpa

Weil er zweifellos einen vorausfahrenden Wagen, besetzt mit drei Personen, auf der B 56 riskant überholte und den Fahrer anschließend zum Anhalten zwang und bedrohte, muss ein 46-jähriger Mann aus Much jetzt eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro zahlen. Außerdem verhängte Richterin Rebecca Simmeler ein Fahrverbot von vier Monaten.

Laut Urteil lief der Vorfall wie folgt ab: Die drei Senioren waren am Abend des 20. April nach einem Abendessen in Neunkirchen auf dem Heimweg nach Much. Zwischen Neunkirchen und Wersch verringerte der 75-jährige Fahrer das Tempo seines Autos auf 50 Stundenkilometer, weil dort eine kurvenreiche Strecke beginnt. Vor der ersten Kurve rauschte dann ein Kleinwagen an ihm vorbei, stoppte hinter der Kurve und der Fahrer stellte seinen Wagen quer. Das nötigte den 75-Jährigen zu einem scharfen Abbremsen und Anhalten, und er betätigte seine Lichthupe.

Der Mucher kam dann gestikulierend auf das Auto zugerannt, was die beiden Mitfahrerinnen (75 und 67 Jahre alt) in Angst versetzte, wie sie dem Gericht schilderten: „Wir waren völlig erschrocken.“ Laut einer Zeugin soll der Mucher gegen die Scheiben ihres Wagens geschlagen haben. Der Fahrer sagte zur Richterin: „Ich habe noch nie einen Mann so außer sich gesehen, das möchte ich nicht noch mal erleben.“ Der Mann trat dann die Flucht nach vorne an und fuhr über die Gegenfahrbahn davon. Der Mucher kam hinterher gefahren, überholte erneut und zwang das andere Fahrzeug wieder zum Anhalten, und das Ganze ging von vorne los.

Vor Gericht zeigt sich: Der Angeklagte hat gelogen

Der Angeklagte gab zu, den Wagen der älteren Menschen überholt zu haben, angehalten habe er nur wegen der Lichthupe. Es hätte sein können, dass an seinem Auto etwas nicht in Ordnung gewesen wäre. Und nur beim zweiten Mal sei er „etwas aggressiv“ gewesen. Schließlich sei der alte Mann ihm dann auch noch über den linken Fuß gefahren und habe ihn mit dem Außenspiegel am Arm touchiert. Belegen konnte er das nicht. Gleichwohl zeigte er den Senior wegen Körperverletzung an und behauptete auch noch, gar nicht gefahren zu sein, sondern ein Bekannter von ihm. Vor Gericht musste er zugeben, dass das gelogen war. Dank der präzisen Zeugenaussagen kam es zur Verurteilung zu 100 Tagessätzen zu je zehn Euro und vier Monaten Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft wird sich noch mit den falschen Angaben bei der Anzeige beschäftigen. hjw

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