Prozess in Siegburg 43-Jähriger versteckt Tüte mit Heroin vor JVA

Siegburg · Das Siegburger Schöffengericht verurteilt einen drogenabhängigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der 43-Jährige soll seit über 20 Jahren heroinabhängig sein und 17 Vorstrafen haben.

Symbolbild.

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Foto: Benjamin Westhoff

Ein Justizbeamter soll von seinem Fenster aus beobachtet haben, wie ein 43-jähriger Mann vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg etwas aus seiner Jackentasche geholt und im Gebüsch versteckt haben soll. Später soll sich herausgestellt haben, dass es sich um eine erhebliche Menge Heroin in einer Plastiktüte gehandelt habe. Vier Monate sitzt der 43-Jährige seitdem in Untersuchungshaft. Jetzt verurteile ihn ein Siegburger Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens.

Der Mann auf der Anklagebank versuchte zu erklären, wie es zu der Beobachtung des Zeugen kommen konnte. Gemeinsam mit einer Bekannten habe er einen Freund in der JVA in Siegburg besuchen wollen, so der Angeklagte. Vor dem Gebäude habe er gesehen, wie jemand etwas im Gebüsch versteckte. Daraufhin habe er die Tüte mit dem Heroin aus dem Versteck geholt und versucht, etwas davon abzubrechen. Als das nicht klappte, versteckte er die Tüte wieder am Fundort, um dann zum Besuch ins Gefängnis zu gehen.

Angeklagter ist seit über 20 Jahren heroinabhängig

Der Richter hielt die Aussage des Angeklagten für wenig glaubhaft. „Man muss nicht alles glauben, was einem hier erzählt wird“, meinte er. Widerlegt werde die Aussage des 43-Jährigen nicht nur durch die Beobachtungen des JVA-Beamten: Dass er was von dem Heroin hatte abbrechen wollen, zeige, dass der Angeklagte etwas davon selbst habe konsumieren oder verkaufen wollen. „Dann würde ich das doch woanders verstecken, und nicht genau da, wo es der andere wieder mitnehmen kann“, meinte der Richter. Zudem erklärte die Bekannte, die ihn an dem Tag begleitet hatte, dass der 43-Jährige vor dem Eingang kurz verschwunden sei, bevor sie in die JVA gegangen seien.

Wie das Gericht ausführte, sei der 43-Jährige seit über 20 Jahren heroinabhängig und habe 17 Vorstrafen, unter anderem wegen des Besitzes und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Abstinent sei er nur in Haftzeiten gewesen. Sein Verteidiger setzte sich gegen eine Vorverurteilung des 43-Jährigen ein: „Er ist freizusprechen, auch wenn es schwerfällt.“

Das Schöffengericht folgte dem jedoch nicht. „Wir sind der Auffassung, Ihnen die Geschichte nicht zu glauben“, sagte der Richter. Um gegen seine Sucht anzugehen, wolle er nun eine Therapie machen, meinte der 43-Jährige.

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