Bonner Landgericht 37-Jähriger misshandelte und beraubte Behinderten

SIEGBURG/BONN · Der 37-jährige Mann auf der Anklagebank kennt sein Opfer gut. Sie waren Nachbarn im selben Haus in Siegburg, und als der Angeklagte dort ausziehen musste, nahm der 50-Jährige ihn für eine Weile bei sich auf.

Doch weder diese Großzügigkeit noch die Behinderung des 50-Jährigen hielt den Angeklagten davon ab, den Mann brutal zu überfallen. Nun schickt ihn das Bonner Landgericht für Jahre hinter Gitter.

Denn für die 3. große Bonner Strafkammer stand am Ende des Prozesses fest: Der 25 Mal vorbestrafte und drogenabhängige Angeklagte ist des besonders schweren Raubes schuldig und muss dafür mit fünfeinhalb Jahren Haft büßen. Und da er auch diese Tat beging, um seine Drogensucht zu finanzieren, wies das Gericht ihn überdies in eine Entzugsklinik ein.

Am 19. Dezember hatte er zusammen mit einem Komplizen, den er bis zuletzt nicht nennen wollte, vor der Tür des freundlichen Nachbarn gestanden und geklingelt. Und als der 50-Jährige, der seit einem schweren Unfall behindert ist und unter psychischen Problemen leidet, öffnete, stießen ihn die beiden Männer sofort in die Wohnung zurück. Der Komplize schlug ihm mit einem Knüppel auf die Beine, der 37-Jährige zog sich einen Schlagring über die Finger und drohte dem Opfer damit Schläge an. Der 50-Jährige hatte nur noch Angst um sein Leben.

Der Komplize durchsuchte die Wohnung, nahm 95 Euro aus dem Portemonnaie des Opfers und ein Päckchen Psychopharmaka, und bevor die beiden Räuber verschwanden, drohten sie dem 50-Jährigen, sie kämen zurück, wenn er sie verrate. Doch trotz seiner Angst ging der 50-Jährige zwei Tage später zur Polizei.

Nachdem er nun vor Gericht seinen Albtraum noch einmal geschildert hatte, meldete sich auch der bis dahin schweigsame Angeklagte zu Wort. Durch seinen Anwalt ließ er erklären: Er habe sich bei dem 50-Jährigen nur das Geld zurückgeholt, das der ihm geschuldet habe. Doch die Richter glaubten ihm nicht.

Sie baten den 50-Jährigen noch einmal in den Zeugenstand, und der beteuerte, es sei genau anders herum gewesen: Der Angeklagte habe bei ihm Schulden gehabt. Das Gericht hatte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen, und Kammervorsitzender Klaus Reinhoff hielt dem Angeklagten im Urteil vor: "Sie haben alles getan, um eine möglichst hohe Strafe zu erzielen." Und, so der Richter: Der 37-Jährige habe gleich drei Irrtümer begangen.

Er habe geglaubt, das Opfer gehe aus Angst nicht zur Polizei, das Opfer sage aus Angst nicht vor Gericht aus, und das Gericht bitte das Opfer nicht ein zweites Mal in den Zeugenstand. Zudem befand das Gericht: Dass der Angeklagte mit seiner Drogensucht gefährlich sei, zeige sich auch darin, dass dessen Taten immer gewalttätiger würden. Deshalb müsse er zusätzlich in eine geschlossene Entzugsanstalt.

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