Amtsgericht Siegburg 30-jähriger Troisdorfer wollte Falschgeld im Internet verkaufen

SIEGBURG · Das Siegburger Schöffengericht hat einen Troisdorfer zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann wollte Blüten in Umlauf bringen.

 Vor Gericht wurde ein 30-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Falschgeld in Umlauf bringen wollte.

Vor Gericht wurde ein 30-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Falschgeld in Umlauf bringen wollte.

Foto: Benjamin Westhoff

Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, lautete jetzt das Urteil eines Schöffengerichtes unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand für einen 30-Jährigen aus Troisdorf. Der Mann hatte sich zwischen Mitte August 2015 und Anfang Dezember 2015 laut Staatsanwaltschaft Falschgeld verschafft und versucht, es in Umlauf zu bringen. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Monate gefordert hatte.

Der gelernte Fachmann für Systemgastronomie arbeitet als Abfertiger am Flughafen Köln/Bonn und war auf verschlungenen Wegen in das sogenannte Darknet vorgedrungen. Dort wurden auf einer Plattform falsche 50-Euro-Scheine angeboten, und er kaufte 20 Stück für einen Gesamtpreis von 450 Euro.

Der Angeklagte versenkte seinen Computer im Rhein

Diese bezahlte er mit Bitcoins, einer Internet-Währung. Anschließend versuchte er, die Blüten auf einer anderen Plattform weiterzuverkaufen, fand dort aber keine Interessenten.

Die Verteidigung sagte, dass ihr Mandant die Taten einräumt. Es sei indes ein „Blödsinn“ gewesen, etwas „abenteuerlich“ und „bekloppt“. Das sei ein „einmaliger Ausrutscher“ in einem ansonsten straffreien Leben gewesen. Zudem möge das Gericht bedenken, dass dem Angeklagten bei einer entsprechend hohen Verurteilung der Verlust seines Jobs in dem sicherheitsrelevanten Tätigkeitsfeld drohe. Und schließlich hänge er an diesem Job. „Das war nur ein Augenblick des Versagens“, versuchte die Verteidigung die Verfehlung schönzureden.

Richter Wilbrand hielt dagegen, dass es schon schwierig sei, überhaupt in das Darknet zu kommen. Da müsse man unzählige Zahlen und Buchstaben eingeben, und das könne sich wohl kaum jemand merken. Die Verteidigung meinte indes, ein Großteil des Darknets sei überhaupt nicht kriminell. Worauf Wilbrand feststellte, das Gericht habe doch nur mit kriminellen Handlungen zu tun.

Aufgeflogen war das Ganze, weil die Polizei irgendwie hinter die Sache gekommen war. Es hatte einen regen Schriftverkehr zwischen dem Angeklagten und anderen Darknet-Nutzern gegeben. Einer, der sich den Tarnnamen „Cannabinoid“ gegeben hatte, schrieb: „Wir wissen, dass die Blüten schlecht sind.“ Ein anderer namens „Mix-Mezzo“ wollte sich zum „Trusten“ anbieten, also feststellen, ob er etwas mit den Blüten anfangen könne. Weil die Behörden den Ursprung der Handlungen in der Wohnung der Ex-Freundin des Angeklagten vermuteten, durchsuchten sie deren Räume. Worauf diese den Angeklagten warnte. Der versenkte daraufhin seinen Computer im Rhein und verbrannte die Blüten. Was laut Gericht aber nicht mehr nachzuweisen war.

So bat der Verteidiger schließlich um ein mildes Urteil, weil der Angeklagte dilettantisch vorgegangen war. Aber, so begründete Richter Wilbrand das Urteil, das Verhalten des Angeklagten aus der Vorausbetrachtung sei durchaus sehr kriminell gewesen.

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