Zwei Überfälle in Siegburg 26-Jähriger muss nach Tankstellen-Rauben viereinhalb Jahre ins Gefängnis

Bonn/Siegburg · Er erbeutete im vergangenen Jahr bei Raubüberfällen auf zwei Tankstellen an der Zeithstraße in Siegburg insgesamt 1150 Euro. Jetzt wurde ein 26-Jähriger vom Bonner Landgericht verurteilt.

 Das Bonner Landgericht hat das Urteil gegen einen Tankstellenräuber gesprochen.

Das Bonner Landgericht hat das Urteil gegen einen Tankstellenräuber gesprochen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Anträge der Staatsanwältin und der Verteidigung lagen recht deutlich auseinander: Sechs Jahre Haft hatte die Vertreterin der Anklage gefordert, für eine zweijährige Bewährungsstrafe hatte der Anwalt des 26-jährigen Angeklagten plädiert. Der Angeklagte muss nun für viereinhalb Jahre hinter Gitter, weil er im Januar und April vergangenen Jahres zwei Tankstellen auf der Siegburger Zeithstraße überfallen hat.

Die Richter der dritten großen Strafkammer am Bonner Landgericht hielten den jungen Mann der schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen für schuldig. Jeweils am Abend des 12. Januar und des 27. April 2019 hatte sich der Räuber, mit einer Mütze und einem schwarzen Schal maskiert, in die Verkaufsräume der Tankstellen an der Zeithstraße begeben.

Mit vorgehaltener Waffe Geld gefordert

In beiden Fällen forderte er die Angestellten mit einer vorgehaltenen Schusswaffe auf, ihm den Inhalt der Kasse zu übergeben. Im ersten Fall erbeutete er 950 Euro, im zweiten 200 Euro.

Weil ihm letzterer Betrag wohl zu niedrig erschien, forderte er den Mann hinter der Verkaufstheke noch auf, auch die Geldkassette einer unbesetzten weiteren Kasse zu öffnen.

Dem kam der Mann auch nach, es befand sich allerdings kein Geld darin. So verließ der Täter die Tankstelle mit der mageren Beute.

Zeugen notierten sein Autokennzeichen

Er wurde aber von Zeugen dabei beobachtet, wie er in gebeugter Haltung und mit einer eng an den Körper gepressten Tasche in seinen Wagen stieg.

Weil ihnen das verdächtig erschien, notierten diese sich das Kennzeichen und benachrichtigten die Polizei. Das Fahrzeug war auf den Namen der Mutter zugelassen, bei der der Sohn noch wohnte.

Schusswaffe war nicht funktionsfähig

Als die Beamten das Zimmer des 26-Jährigen durchsuchten, staunten sie nicht schlecht, als sie die Tatwaffe in einem Staubsauger fanden. Diese sieht zwar ziemlich echt aus, war aber weder geladen noch funktionstüchtig.

Davon konnte sich die Kammer bereits am ersten Verhandlungstag ein Bild machen. Die Vorsitzende Richterin Isabell Köhne entnahm das Asservat einem braunen Umschlag und ließ sich vom Angeklagten erklären, wie das „Erbstück“ von einem Großvater seiner Ex-Freundin schussunfähig gemacht worden war.

Mit den Worten „Das stimmt“ hatte der Angeklagte sich bereits am ersten Verhandlungstag zu den in der Anklage erhobenen Vorwürfen bekannt.

Wie er auf die Idee gekommen sei, Tankstellen zu überfallen, wisse er auch nicht recht. Geld sei auf jeden Fall ein Grund gewesen. Er habe mit seinen berufstätigen Freunden mithalten wollen, und seine Geldnot sei auf jeden Fall ein Motiv gewesen.

Nach Ansicht eines Gutachters ist der Mann, der nach eigener Auskunft unter ADHS leidet und regelmäßig Marihuana konsumiert, uneingeschränkt schuldfähig.

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