Prozess in Siegburg 14-Jähriger erhielt anzügliche SMS von fremdem Mann

Siegburg · Das Siegburger Amtsgericht hat einen 39-Jähriger Hennefer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Richterin und Staatsanwältin mahnen außerdem zu einer Therapie.

Mit einem wenig einsichtigen Hennefer hatte es das Siegburger Amtsgericht zutun. Der 39-Jährige war wegen Beleidigung in vier Fällen angeklagt. Er soll einem ihm unbekannten 14-jährigen Jungen im Februar 2018 vier Text- und Sprachnachrichten mit beleidigendem und sexuellem Inhalt geschickt haben. Der Mann gestand das Vorgeworfene. Warum er dem Jugendlichen solche Nachrichten schreibt, wollte der Angeklagte nicht beantworten. Es sei sein „natürlicher Trieb“, meinte er.

Die Richterin legte ihm nahe, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Darauf reagierte der 39-Jährige ausweichend. Bereits im Januar 2019 wurde er wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich durch sein Schlafzimmerfenster vor einem 11-jährigen Mädchen entblößt hatte. Zu dieser Verhandlung war er nicht freiwillig erschienen. Auch dieses Mal musste der Hennefer, der laut eigener Aussage bis vor einem Jahr noch obdachlos war, von der Polizei zum Siegburger Amtsgericht begleitet werden.

Auch in der aktuellen Sache wurde ihm bereits eine Therapie angeraten. „Mir fehlt da vielleicht der eigene Antrieb“, sagte der Angeklagte. Er wolle sich aber jetzt um eine Therapie bemühen. Laut der Richterin ist dies auch dringend nötig: Es gebe ein weiteres offenes Verfahren und eines, das eventuell noch kommen könnte. „Sie pflastern den Weg mit geschädigten Kindern. Ihnen muss jetzt klar sein: Sie müssen was tun“, betonte die Richterin. Ob dem Angeklagten das alles so leid tue, da sei sie sich nicht so sicher.

Die Staatsanwältin, die bei dem 39-Jährigen ebenso wenig ein Unrechtsbewusstsein feststellen konnte, beantragte eine Geldstrafe in Höhe 1500 Euro. Das Gericht folgte dem Antrag.

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