Gericht verurteilt 33-Jährigen Selbst vor Gericht wird er noch ausfallend

RHEINBACH · Da platze Strafrichter Jan Fante im Gerichtssaal der Kragen. Lautstark wies er den Angeklagten zurecht, als dieser ausfallend wurde. Der 33-jährige Familienvater aus Meckenheim war angeklagt, in der Regionalbahn RB 23 im Oktober vergangenen Jahres mehrere Fahrgäste mit rassistischen Äußerungen beleidigt, einem von ihnen den ausgestreckten Mittelfinger unter die Nase gehalten und einen weiteren geschlagen zu haben.

Als eine 46-jährige Zeugin das Geschehen schilderte, sprang der Angeklagte wütend auf und brüllte, er werde jetzt den Gerichtssaal verlassen, die Lügen wolle er sich nicht anhören. Richter Fante hielt dagegen: "Wenn hier einer schreit, dann bin ich das! Sie setzen sich sofort wieder hin!"

Mehrere Zeugen schilderten das Geschehen vor einem Jahr auf der Fahrt von Bonn nach Meckenheim übereinstimmend: Als der Angeklagte mit seiner Schwester in das Abteil eingestiegen sei, in dem bereits mehrere Fahrgäste mit Migrationshintergrund saßen, habe er gesagt: "Hier stinkt's!" Dann habe er sich neben drei Kinder setzen wollen, deren Vater gerade auf der Toilette war, worauf die Kinder den 33-Jährigen hinwiesen.

Unter sexistischen und rassistischen Beleidigungen wie "es muss wieder die arische Rasse her" habe er sich auf einen anderen Platz gesetzt und der 46-jährigen Zeugin den "Mittelfinger unter die Nase gehalten". Während der Fahrt habe der Meckenheimer dann Nüsse gegessen, deren Schalen er in Richtung des Vaters mit den drei Kindern warf. "Die Kinder hatten Angst um ihren Vater, sie klammerten sich an ihn", sagte die Zeugin.

Ihre 20-jährige Tochter schilderte, dass der Angeklagte ihr und ihrer Mutter ins Gesicht gespuckt habe, nachdem er ein Sandwich gegessen hatte. "Ich hatte noch seine Essensreste in meinen Haaren. Wenn ich daran denke, bekomme ich jetzt noch Würgereiz", so die Zeugin. Ein 56-jähriger Zeuge beschrieb, wie der Angeklagte ihn von hinten auf den Kopf schlug.

Angeklagter mehrfach vorgestraft

Neun Vorstrafen hatte der Angeklagte bereits, wie Richter Fante verlas, darunter Körperverletzung, rassistische Beleidigung und Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Als die Staatsanwältin sechs Monate Haft ohne Bewährung forderte, weil bisherige Geldstrafen keine Wirkung gezeigt hätten, kämpfte der Angeklagte mit den Tränen und bettelte um Gnade.

"Ich habe eine kranke Frau und zwei Kinder zu Hause. Schicken Sie mich zu einem Anti-Aggressionstraining, aber stecken Sie mich nicht in den Knast. Ich werde mich bessern." Weil der Angeklagte "zum ersten Mal einen Anflug von Reue" gezeigt habe, verurteilte Richter Fante ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit. Zudem muss er 200 Sozialstunden leisten.

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