Gericht regt einen Vergleich an Schüler erhält 75 Euro nach Armverletzung

EUSKIRCHEN/BONN · Das tat weh: Mit dem Ellenbogen fiel ein heute acht Jahre alter Junge in einer Euskirchener Ganztagsschule auf die Ecke einer Holzkiste. Mit dem Unfall musste sich jetzt die erste Zivilkammer des Bonner Landgerichts befassen, da die Eltern des Jungen der Auffassung sind, dass die städtische Schule zu lange gewartet hat, bis der Notarzt doch noch gerufen wurde.

750 Euro Schmerzensgeld fordern die Kläger für den Vorfall vom 4. Juli 2013. Sie werfen der Stadt vor, dass der Notarzt erst nach etwa einer Stunde gerufen wurde. In dieser Zeit soll der Junge so starke Schmerzen gehabt haben, dass er teilweise gar nicht mehr ansprechbar war. Offenbar hatte ein Viertklässler den Jungen während der Betreuungszeit hochgehoben, dann aber das Gleichgewicht verloren. Daraufhin ließ das ältere Kind den Achtjährigen los. Der fiel auf die Holzkiste und renkte sich den Ellenbogen aus.

Die Zivilrichter stellten allerdings gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass sie aus rechtlicher Sicht keine Erfolgsaussichten für die Kläger sehen. Der Grund dafür ist, dass in solchen Fällen in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung greift und die bei Unfällen in der Schule entstehenden Kosten übernimmt. Der Kammervorsitzende erklärte, dass Lehrer beziehungsweise Betreuer nur bei einem vorsätzlichen Handeln haftbar gemacht werden können. "Dafür gibt es hier keinen Anhaltspunkt", so der Richter.

Der Anwalt der Stadt griff trotz der recht eindeutigen rechtlichen Lage die Anregung des Gerichts auf, ein "Trostpflaster" an den Jungen zu zahlen: Es wurde ein Vergleich geschlossen, der die Zahlung von 75 Euro vorsieht.

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