Mehr Sicherheit für Kinder Stadt Sankt Augustin ordnet Tempo 30 an Kindergärten an

Sankt Augustin · An zwei Stellen im Stadtgebiet müssen Autofahrer einen Gang zurückschalten. Die neue Regelung gilt auf der Johann-Quadt-Straße in Meindorf und der Hauptstraße in Niederpleis.

An zwei Stellen im Stadtgebiet müssen Autofahrer einen Gang zurückschalten: Anfang Januar wurde auf der Hauptstraße in Niederpleis in Höhe der Kindertagesstätte „Alter Bahnhof“ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit Montags bis Freitags zwischen 7 und 15 Uhr von 50 auf nun 30 Stundenkilometer reduziert. Gleiches gilt für die Johann-Quadt-Straße (L16) auf Höhe der Awo-Kita Pedalo in Meindorf.

Tempo 30 an Kindergärten? Das ist in Sankt Augustin ein Novum, zumindest fast: Über bald zwei Jahrzehnte war auf der Mendener Straße in Mülldorf in Höhe der Kindertagesstätte „Im Spichelsfeld“ Tempo 30 ausgewiesen. Das war 1992 als Provisorium aufgestellt und dann schlichtweg „vergessen“ worden, wie die Stadt bestätigte. Im Frühjahr 2012 musste das Schild entfernt und damit die Geschwindigkeit vor dem Kindergarten wieder auf 50 Stundenkilometer erhöht werden. Die fast schon abstruse Begründung laut der damaligen Verwaltungsvorschriften: Während Kinder zu Grundschulen in der Regel zu Fuß kommen und daher Tempo 30 die Sicherheit des Schulwegs erhöht, werden Kinder zu Kindergärten mit dem Auto gebracht.

Auch nach der Schließung der Grundschule Freie Buschstraße in Niederpleis im Sommer 2015 hatte das Tempo-30-Schild in Höhe der Schule sofort entfernt werden müssen, obwohl dort ein Kindergarten angesiedelt wurde. Die Entfernung erfolgte damals derart schnell, dass die für den Rhein-Sieg-Kreis tätigen Mitarbeiter der mobilen Geschwindigkeitsmessstellen einige Tage jene Autos erfassten, die richtigerweise nun 50 statt 30 Stundenkilometer schnell unterwegs waren. Die Knöllchen wurden später mit einem Entschuldigungsschreiben aus der Kreisverwaltung zurück geordert.

Inzwischen habe sich die Rechtsprechung geändert, bestätigt Sankt Augustins Stadtsprecherin Eva Stocksiefen die Richtigkeit der beiden neuen Tempo-30-Bereiche vor den Kindergärten in Niederpleis und Meindorf: „Die Änderung der Straßenverkehrsordnung erfolgte zum 14. Dezember 2016. Entsprechende Verwaltungsvorschriften folgten dann kurze Zeit später.“

Vor Kindergärten, aber auch Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern sei nun in der Regel Tempo 30 anzuordnen, zitiert Stocksiefen die Vorschrift, „soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen“ vorhanden sei. Zu letzterem zählen Hol- und Bringverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Pulkbildung und häufige Fahrbahnquerungen. Die Straßen vor vier Kindergärten und einem Altenwohnheim habe man geprüft, bestätigt die Stadt: Nur an den beiden Einrichtungen in Meindorf und Niederpleis sei die Anordnung möglich gewesen.

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