Auf Rad- und Gehweg Sankt Augustiner klagt über mobilen Blitzer

Sankt Augustin · Für Ärger sorgt in Sankt Augustin derzeit ein mobiler Blitzer des Rhein-Sieg-Kreises: Er steht sowohl auf dem Radweg als auch auf dem Gehweg. Doch dies ist wohl nicht rechtswidrig.

 Über den mobilen Blitzer auf dem Gehweg an der Konrad-Adenauer-Straße hatte sich ein Bürger beschwert.

Über den mobilen Blitzer auf dem Gehweg an der Konrad-Adenauer-Straße hatte sich ein Bürger beschwert.

Foto: Privat

Der Standort, den die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts ausgewählt haben, sieht verboten aus, ist aber in diesem Fall erlaubt. So könnte man die Sachlage zusammenfassen, für die der Bürger Kay Radzey nur wenig Verständnis aufbringt. Er ist der Meinung, dass der Standort, auf dem das Fahrzeug des Straßenverkehrsamts des Rhein-Sieg-Kreises steht, gegen geltendes Recht verstößt.

Aktuell werde an der Konrad-Adenauer-Straße die Geschwindigkeit überwacht. Für ihn verhält sich der Fahrer des Autos bei der Geschwindigkeitsmessung auf der Konrad-Adenauer-Straße verkehrswidrig, denn er stehe mit seinem Auto sowohl auf dem Radweg als auch auf dem Gehweg. "Damit nötigt er die Kinder auf dem Schulweg, den Radweg zu verlassen", argumentiert Radzey.

Die Einschätzung des Bürgers stimmt dem Kreis zufolge jedoch in diesem Fall nicht. Was für die Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen rechtswidrig wäre, sei für das Fahrzeug des Kreises mit der mobilen Ausstattung zur Verkehrsmessung durchaus rechtens, sagt Daniela Blumenthaler von der Kreispressestelle. An dieser Stelle gebe es keine andere Möglichkeit, zu parken, sagt die Sprecherin. Das Straßenverkehrsamt habe eine Ausnahmegenehmigung in Absprache mit der Stadt Sankt Augustin, um dort die Geschwindigkeit zu messen.

"Voraussetzung dazu ist jedoch, dass mindestens 1,20 Meter Restbreite vorhanden sein müssen, damit Fußgänger und Radfahrer auf dem Gehweg an dem Auto vorbeikommen", erläutert Blumenthaler die Rechtslage. Dieser Abstand werde immer eingehalten und sogar nachgemessen.

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