Falsche Farbe Sankt Augustin stellt Knöllchen für pinke Parkscheibe aus

Sankt Augustin · Pink statt Blau? Niemals. Wer die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe trifft, zahlt. Da macht auch der „Fachbereich Ordnung“ der Stadt Sankt Augustin keine Ausnahme.

Über ein Knöllchen trotz korrekt eingestellter Parkscheibe hat sich ein Mitglied der Facebook-Gruppe „du kommst aus Sankt Augustin, wenn...“ echauffiert, das die Stadt Sankt Augustin wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgestellt hat. Stein des Anstoßes ist eine pinke Parkscheibe mit der Aufschrift „Lady on Tour!“

Unter dem Beitrag, der am Donnerstagmittag veröffentlicht wurde, ist innerhalb von 24 Stunden eine rege Diskussion über Sinn und Unsinn der StVO entbrannt. Denn wer mit pinker Parkscheibe parkt, parkt trotz korrekt eingestellter Uhrzeit rechtlich gesehen eben doch ohne Parkscheibe. Die einen argumentieren, StVO sei halt StVO, andere wittern in der Vorschrift für die Beschaffenheit einer Parkscheibe so etwas wie die Quintessenz des deutschen Verwaltungsapparats und wollen gerne wissen, inwiefern denn die Farbe einer Parkscheibe deren Funktion aushebelt und ein Bußgeld legitimiert.

Die Stadt Sankt Augustin bestätigte das Knöllchen auf GA-Nachfrage. "Pinke Parkscheiben werden in Sankt Augustin nicht akzeptiert", sagte eine Sprecherin mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung. Es sei richtig, dass das Fehlen einer korrekter Parkscheibe eine Ordnungswidrigkeit darstelle.

Vor etwa sechs Jahren, am 9. November 2012, wurde deshalb gar eine Petition beim Deutschen Budestag eingereicht. Das Argument: Die farbliche Gestaltung einer Parkscheibe ist für die Bestimmung dieser bedeutungslos. Bei 1511 Mitzeichnern wurde das Quorum von 50.000 Mitzeichnern allerdings leicht verfehlt.

So sehr man es auch dreht und wendet, die StVO ist in diesem Fall eindeutig. Die analoge Parkscheibe gilt in Deutschland als Verkehrszeichen, muss gemäß Bild 318 in Anlage 3 zu Paragraph 42, Absatz 2, blau-weiß gefärbt sein und dem Größenstandard von elf Zentimetern Breite und 15 Zentimetern Höhe entsprechen. Das wurde ziemlich genau vor 37 Jahren am 24. November 1981 so in der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 festgelegt.

Manch einer mag sich jetzt an den Zeichentrickfilm „Asterix erobert Rom“ erinnert fühlen. Darin verlieren Asterix und Obelix auf der Suche nach dem berühmten „Passierschein A38“ fast den Verstand. Ganz so weit muss es im StVO-Dschungel aber nicht kommen. Auf der Rückseite der pinken Parkscheibe, die im Handel um die fünf Euro kostet, steht nämlich klar leserlich geschrieben: „Scherzartikel: nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen.“

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