Taxibeförderung im Rhein-Sieg-Kreis Müssen Taxen auch kurze Strecken fahren?

Sankt Augustin/Siegburg · Ein Sankt Augustiner beklagt, dass ihn Fahrer nur widerwillig einsteigen lassen – weil der Weg nicht weit genug ist. Doch müssen die Taxifahrer auch kurze Strecken fahren?

 Taxistand in Siegburg: Wer nur eine kurze Strecke befördert werden will, muss mit dem Unmut der Taxifahrer rechnen, die grundsätzlich aber einer Beförderungspflicht unterliegen.

Taxistand in Siegburg: Wer nur eine kurze Strecke befördert werden will, muss mit dem Unmut der Taxifahrer rechnen, die grundsätzlich aber einer Beförderungspflicht unterliegen.

Foto: Stephanie Roller

Taxifahrer sind verpflichtet, ihre Fahrgäste unabhängig von der Länge der Strecke zu befördern. Das dachte auch Peter Hölzemann, bis er eines Besseren belehrt wurde. Als der Sankt Augustiner und seine Frau unlängst mit dem ICE aus Frankfurt in Siegburg ankommen, suchten sie mit zwei Koffern im Gepäck den Taxistand am ICE-Gleis 6 auf. An diesem Tag streikte der öffentliche Nahverkehr – es waren kaum Taxen in Sicht.

Als schließlich ein Taxi hielt, nannte Hölzemann dem Fahrer das Ziel, woraufhin dieser entgegnete, dass er nur weite Strecken fahre. „Erst als die anderen Zugreisenden sich in andere Richtungen begaben, wollte er dann doch fahren“, berichtete der 68-Jährige, der dieses Angebot ablehnte und mit seiner Frau zum Taxistand vor dem Bahnhof ging.

„Auf unseren Fahrwunsch nach Sankt Augustin ließ uns dieser Fahrer zwar einsteigen, wies aber darauf hin, dass sich die Fahrt überhaupt nicht lohnen würde, er aber gezwungen sei, uns zu transportieren“, sagte Hölzemann, der in Mülldorf wohnt. Die Entfernung von Siegburg Bahnhof bis dorthin: rund zweieinhalb Kilometer.

Nicht das erste negative Erlebnis mit Taxifahrern

Laut Hölzemann war der Vorfall im April nicht das erste negative Erlebnis mit Taxifahrern. Auch im vorigen Jahr geriet er an einen mäkelnden Fahrer. Den Unmut über die kurze Strecke ließ auch dieser Taxifahrer seine Fahrgäste deutlich spüren, wollte das Gepäck nicht einladen und lamentierte über eine erst kürzlich überstandene OP.

„Wir wären damals schon am liebsten auf der halben Strecke ausgestiegen. Dieses Gejammer. Man muss sich echt fragen: Wo leben wir eigentlich?“, erzählte Hölzemann. In anderen Ländern wolle seiner Schilderung nach jeder Taxifahrer sein Geld verdienen und ein Trinkgeld obendrein. „Nur hier wird gejammert und lamentiert. Ich kann da nur feststellen: Servicewüste Deutschland.“

Dürfen sich Taxifahrer entscheiden, ob sie Fahrgäste und Ziel annehmen? Gesetzlich gilt für Taxiunternehmen in Deutschland die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ (BOKraft). Nach Paragraf 13 sind Taxifahrer grundsätzlich dazu verpflichtet, Personen zu befördern.

Verhalten der Taxifahrer sei unverständlich

„Ausnahmen von dieser Regel bestehen, wenn der Fahrgast die Sicherheit und Ordnung gefährdet, also etwa randaliert oder betrunken ist“, sagt Rita Lorenz, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises. Dessen Straßenverkehrsamt ist Aufsichtsbehörde für das Taxiwesen. Aufgrund dieser Beförderungspflicht sei das Verhalten der Taxifahrer im Fall des Sankt Augustiners ihrer Meinung nach unverständlich, so Lorenz.

Werde ein Fahrgast von einem Taxifahrer wegen einer angeblich zu kurzen Strecke abgelehnt, rät sie dazu, sich an das Straßenverkehrsamt zu wenden.

Wer eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt zur Anzeige bringen möchte, kann diese schriftliche Beschwerde beim Straßenverkehrsamt einreichen. Benötigt wird hierfür das Kennzeichen des Fahrzeuges und/oder die Ordnungsnummer sowie Datum und Uhrzeit des Vorfalls.

Fahrgäste sollten den Vorfall ausführlich schildern und eventuell Zeugen angeben. Falls vorhanden, sollte eine Kopie der Quittung beigefügt werden. Eine Beschwerde kann postalisch oder per E-Mail an taxibeschwerde@rhein-sieg-kreis.de gesendet werden.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter http://bis.rhein-sieg-kreis.de/anliegen/detail.aspx?id=988.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort