Sankt Augustin Mehr Akzeptanz für den Integrationsrat

SANKT AUGUSTIN · Irgendwie ist das so eine Sache mit dem Integrationsrat. Er tagt regelmäßig, er befasst sich mit durchaus wichtigen Themen, aber doch findet die Arbeit der Migrantenvertretung in Sankt Augustin eher im Verborgenen statt.

 Die Kandidaten der Internationalem Liste bewerben sich um die Plätze im Sankt Augustiner Integrationsrat.

Die Kandidaten der Internationalem Liste bewerben sich um die Plätze im Sankt Augustiner Integrationsrat.

Foto: Sankt Augustin

Das soll sich ändern, wofür sich die "Internationale Liste" einsetzen will. Es ist die einzige Liste, die bei der Wahl zum Integrationsrat am 25. Mai zu wählen ist. Insgesamt 17 Kandidaten stellen sich zur Wahl. An diesem Großwahltag können die Wahlberechtigten in zwei Wahlbüros der Stadt Sankt Augustin wählen: im Schulzentrum Niederpleis und im Schulzentrum Menden.

Laut Sprecher der Liste, Herbert Montexier, war die Wahlbeteiligung bei der ersten Wahl zum Integrationsrat, der den Ausländerbeirat ablöste, 2010 sehr niedrig. Mit 4,36 Prozent landete Sankt Augustin im landesweiten Ranking der 102 Städte auf dem vorletzten Platz. 3735 Bürger in Sankt Augustin waren vor vier Jahren wahlberechtigt. Davon haben nur 163 Bürger ihr Wahlrecht in Anspruch genommen.

In diesem Jahr sind es 8570. Für Montexier ist da viel Potenzial nach oben. In anderen Städten sei 2010 bei einer ähnlichen Zahl an Wahlberechtigten die Beteiligung deutlich höher gewesen. In Bocholt (3798), Herzogenrath (3284), Euskirchen (3186), Hattingen (3286) oder Menden im Sauerland (3372) wurden Wahlbeteiligungen von 10,78 bis 16,68 Prozent erzielt. Die Vorsitzende des noch amtierenden Integrationsrats und Spitzenkandidatin der Liste, Joginder Rubin, appelliert an alle Wahlberechtigten, zur Wahl zu gehen.

Wahlberechtigt sind "Nicht- Deutsche" sowie Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Auch Deutsche mit weiterer Staatsangehörigkeit sowie Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, dürfen wählen.

Die Personen müssen 16 Jahre alt sein und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten sowie mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Stadt Sankt Augustin ihre Hauptwohnung haben. Welcher Wahlberechtigte noch nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann das noch bis Dienstag, 13. Mai, im Wahlbüro im Rathaus nachholen.

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