Kulur-, Sport- und Freizeitausschuss des Stadtrats Gemeinsames Grab für Mensch und Tier in Sankt Augustin?

Sankt Augustin · Eingeäscherte Haustiere dürfen auf Sankt Augustiner Friedhöfen einem bestatteten Verstorbenen als Beigabe ins Grab gegeben werden. Der Kulur-, Sport- und Freizeitausschuss des Stadtrats hatte sich dafür ausgesprochen.

Ob Hund, Katze oder Kaninchen: Haustiere sind für viele Tierbesitzer richtige Familienmitglieder. In Sankt Augustin soll diese Verbundenheit künftig auch nach dem Tod bestehen bleiben. Der Kultur-, Sport- und Freizeitausschuss des Stadtrats hat sich am Dienstagabend einstimmig dafür ausgesprochen, dass Mensch und Tier gemeinsam in einem Grab bestattet werden dürfen. Er empfiehlt dem Rat, dass eingeäscherte Haustiere einem bestatteten Verstorbenen als Grabbeigabe beigegeben werden dürfen. Das soll grundsätzlich auf allen Friedhöfen möglich sein und sich nicht auf ein speziell ausgewiesenes Grabfeld beschränken. Ausgeschlossen ist hingegen, dass auf dem Grab auf das Haustier hingewiesen werden darf.

Die Vorlage dazu hatte die Stadtverwaltung im Zuge einer Anpassung der Friedhofssatzung eingebracht. „Das Thema weckt großes Interesse“, sagte der Beigeordnete Ali Dogan am Dienstag. „Uns geht es hier darum, zeitgemäß zu bleiben und Möglichkeiten zu eröffnen, wie wir die Bestattungskultur anpassen können.“ Dabei sei die Beisetzung von Mensch und Tier in einer gemeinsamen Grabstätte eine relativ neue, aber durchaus nachgefragte Bestattungsform, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung.

Tiere als Grabbeigabe

Viele Besitzer verbinde ein langer gemeinsamer Weg mit ihren Haustieren, und so verspürten zahlreiche Menschen den Wunsch auch über den Tod hinaus, diese Verbundenheit zu dokumentieren. Die Stadt verweist dabei auf eine Umfrage, die die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas 2016 bei Emnid in Auftrag gegeben hatte. Demnach befürworten 49 Prozent der Befragten gemeinsame Gräber für Haustiere und Menschen, 48 Prozent halten nichts davon. Bei jüngeren Menschen liegt die Zahl der Befürworter bei 69 Prozent, bei den Älteren ab 60 Jahren lehnen hingegen 72 Prozent diese Bestattungsform ab.

In Sankt Augustin ist nun vorgesehen, dass die eingeäscherten Tiere als Grabbeigabe nur bei einer Bestattung des Menschen oder danach beigesetzt werden dürfen. Das Tier vor dem Halter zu begraben, ist ausgeschlossen. Verboten ist zudem die Bestattung mit einem Tierkadaver. Die Urne mit der Asche des Tieres soll dabei nach der offiziellen Beerdigung ins Grab gelegt werden.

Bei den Politikern stieß der Vorschlag auf breite Zustimmung. Helga Reese von der SPD bezeichnete die Idee als eine „wunderbare, tolerante Lösung. Ich glaube, wir kommen damit unseren Bürgern näher“. Etwas was der Mensch zu Lebzeiten so geliebt habe, solle er weiter bei sich haben, sagte Reese. Jörg Pütz (FDP) bekräftigte das: „Die Vorlage trägt weiten Teilen der Bevölkerung Rechnung.“ Ein eigenes Grabfeld dafür auszuweisen – diese Möglichkeit hatte die Stadt ebenfalls zur Auswahl gestellt – lehnte Pütz aus Kostengründen ab.

Der Rat entscheidet nun am Mittwoch, 6. Dezember, endgültig über die Satzungsänderung. Stimmt er zu, folgt er Städten wie Hagen, Essen, Grefrath oder Viersen, die diesen Schritt bereits gegangen sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort