Tötung von 17-Jähriger in Sankt Augustin Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft im Fall Elma C.

Bonn · Im Fall der 17-Jährigen aus Unkel, die in einer Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin vergewaltigt und getötet wurde, fordert die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Jugendstrafe. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.

Zehn Jahre Jugendstrafe wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Mord zur Verdeckung einer Straftat hat die Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Prozess um eine getötete junge Frau am Dienstag gefordert. Das entspricht der im Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Dezember vergangenen Jahres die 17-jährige Schülerin Elma C. in einer städtischen Unterkunft für Obdachlose und Flüchtlinge in Sankt Augustin zunächst vergewaltigt und – aus Angst entdeckt zu werden – im Anschluss ermordet zu haben.

Die Vertreter der Eltern und der beiden Schwestern des Opfers, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftreten, schlossen sich der Forderung der Staatsanwältin an. Die Verteidigung geht nach wie vor davon aus, dass bei dem Angeklagten kein Tötungsvorsatz bestand: Sie plädierte für eine Jugendstrafe im Ermessen des Gerichts wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Angeklagter soll Mädchen vergewaltigt und erstickt haben

Dem jungen Mann wird vorgeworfen, das Mädchen in sein Heimzimmer eingeladen und dort vergewaltigt zu haben. Weil das Opfer danach gedroht hatte, zur Polizei zu gehen, habe er sie erstickt und später versucht, die Leiche unbemerkt aus dem Zimmer zu schaffen, so der Vorwurf. Dazu soll er bereits einen Einkaufswagen gestohlen und Müllsäcke besorgt haben. Die Ermittler kamen ihm aber vorher auf die Spur, weil die junge Frau am Tatabend noch Nachrichten an Bekannte von ihrem Handy verschickt und in sozialen Netzwerken gepostet hatte.

Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt selber noch minderjährig, eine Tatsache, die allerdings erst am ersten Prozesstag bekannt geworden war: Nicht 19, sondern erst 17 Jahre war er zum Tatzeitpunkt: Seine aus Kenia stammende Großmutter, die er zuvor für seine Mutter gehalten hatte, hatte nach ihrer Hochzeit mit einem Deutschen vorgeblich ihre beiden Kinder nachgeholt. In Wirklichkeit handelte es sich aber um ihre Tochter und deren Sohn, der nun vor Gericht steht.

Selbst der Angeklagte hielt seine leibliche Mutter bis kurz vor dem Prozess noch für seine Schwester. Ein Gutachten bestätigte die Tatsache, dass der Mann als Kind reifeverzögert war. Weil er folglich zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, findet das Verfahren vor der achten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

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