Ehemaliger Dealer führt Polizei auf Spur Bewährungsstrafe für Haschischgärtner aus Menden

SIEGBURG. · Zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einem Bußgeld von 1000 Euro ist ein 36-Jähriger am Siegburger Amtsgericht verurteilt worden. Der Mendener hatte Cannabis angebaut.

 Symbolfoto.

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Foto:  Peter Steffen/Archiv

Weil ihm der Dealer abhanden gekommen war, hatte sich ein 36-jähriger Mendener als Haschischgärtner betätigt, um seine Sucht kostengünstig zu befriedigen. Den Lieferanten hatte die Polizei dingfest gemacht. Zu dem Mendener führten neben seiner Aussage auch eindeutige Gesprächsverläufe auf dem Handy. Bei dem Mendener fand die Polizei neben gärtnerischem Equipment auch knapp 560 Gramm Haschisch in verschiedenen Zubereitungen mit einem teilweise sehr hohen Wirkstoffgehalt.

Verteidiger René Gülpen führte an, sein Mandant habe die Cannabispflanzen nur darum angebaut, weil der Stoff ihm zu teuer geworden sei und er das Haschisch zur Bekämpfung seiner Nervenschmerzen geraucht habe. Seit gut 15 Jahren mache er das schon, erklärte der Angeklagte. „Sie leben in einem Drogensumpf“, hielt Richter Ulrich Wilbrand dem Angeklagten vor. Seit dem „Hausbesuch“ nehme er aber keine Drogen mehr, wehrte sich der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie eine Geldbuße von 1200 Euro. Die Verteidigung plädierte auf einen minderschweren Fall, und das Schöffengericht verurteilte ihn schließlich zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einem Bußgeld von 1000 Euro.

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