Urteil für Lagerist aus Sankt Augustin Angriff mit Machete: Drei Jahre Haft für 34-Jährigen

SANKT AUGUSTIN/BONN · Aufgrund einer "Fehlinterpretation im Rauschzustand" ist ein 34-Jähriger aus Sankt Augustin mit einer Machete auf einen Autoverkäufer zugestürmt. Zu diesem Schluss kamen die Richter der Bonner Schwurgerichtskammer.

Am Mittwoch verurteilten sie den frischgebackenen Vater wegen versuchten Totschlags und fahrlässiger Körperverletzung zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Laut Urteil kam es am Nachmittag des 19. Oktober 2013 zu der Tat, weil der Angeklagte in der Nacht zuvor Alkohol getrunken, Kokain geschnupft und Marihuana geraucht hatte.

Nach dem Aufwachen bemerkte er eine Personengruppe auf einem Parkplatz vor dem Hochhaus an der Mittelstraße. Der Lagerist, der seit längerem im Streit mit einigen Männern lag, ging davon aus, dass "da wieder welche sind, die ihm was wollen", so der Vorsitzende Richter Josef Janßen.

Dies deutete er in seinem Rauschzustand - zur Tatzeit hatte der 34-Jährige knapp zwei Promille Alkohol im Blut - jedoch falsch. Bei den Männern handelte es sich um zwei Brüder, die Autos verkaufen wollten, sowie die Kaufinteressenten. Dass diese zunächst gar nicht auf das Brüllen reagierten, brachte den Angeklagten "nur noch mehr auf die Palme". Daher warf er ein Sofa aus der Wohnung, schnappte sich dann eine zur Dekoration an der Wand hängende Machte und rannte auf die Straße. Dabei rief er: "Ich bringe euch alle um."

Als der jüngere Bruder (25) den Angreifer aufforderte "runterzukommen", lief der Angeklagte auf ihn zu. Er hob die Machete und führte "einen Schlag Richtung Kopf" aus. "Es gibt keinen Zweifel, dass er ihn in dem Moment töten wollte", so Janßen. Dazu kam es jedoch nicht: Der 31-jährige Bruder des Attackierten warf sich in den Schlagarm - was zur Folge hatte, dass er selbst schwer verletzt wurde: Die Machete erwischte ihn im Gesicht und fügte dem Opfer eine Schnittwunde sowie einen Bruch des Jochbeins zu.

Im Prozess hatte der Angeklagte den Angriff eingeräumt, sich aber auf rauschbedingte Erinnerungslücken berufen. Das Gericht ging von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit und einem minder schweren Fall aus. Zudem fiel die Strafe moderat aus, da es einen Täter-Opfer-Ausgleich gab: Der 34-Jährige hat sich verpflichtet, an die Brüder 6500 Euro zu zahlen. Zudem muss der Lagerist damit rechnen, auch eine sechsmonatige Vorstrafe wegen Körperverletzung absitzen zu müssen, da er zur Tatzeit unter Bewährung stand.

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