Flüchtlingsunterkunft am Schützenweg Zwei Häuser wegen Schimmel nicht nutzbar

Sankt Augustin · An der Flüchtlingsunterkunft am Schützenweg in Sankt Augustin-Niederpleis gibt es erneut Probleme: Zwei Gebäude sind mit Schimmel befallen und deshalb unbewohnbar. Die SPD kritisiert die fehlende Information der Stadt.

 Feuchtigkeitsschäden und Schimmel sind in zwei der fünf Gebäude der Flüchtlingsunterkunft am Schützenweg in Niederpleis aufgetreten.

Feuchtigkeitsschäden und Schimmel sind in zwei der fünf Gebäude der Flüchtlingsunterkunft am Schützenweg in Niederpleis aufgetreten.

Foto: Hannah Schmitt

Die Flüchtlingsunterkunft am Schützenweg in Niederpleis rückt wieder ins politische Interesse: Wegen extremen Schimmelbefalls sind zwei der fünf Gebäude derzeit unbewohnbar. Das geht aus einer Anfrage der Sankt Augustiner Sozialdemokraten für den nächsten Gebäude- und Bewirtschaftungsausschuss Mitte Mai hervor. Über ehrenamtliche Flüchtlingshelfer hätten sie erfahren, dass zwei Häuser unbenutzbar seien, heißt es darin. Betroffen sei unter anderem ein Gebäude, das aufgrund eines Wasserschadens gerade erst frisch saniert worden ist.

Die SPD kritisiert in einer Mitteilung vor allem, dass die Stadt sich dazu bislang nicht geäußert hat – auch nicht in der jüngsten Sitzung des Gebäudeausschusses, der erst vergangene Woche tagte. Die Stadtverwaltung habe dort lediglich mitgeteilt, dass der alte Wasserschaden saniert und die Kosten von der städtischen Versicherung beglichen worden seien, so die SPD. Denn schon im März 2017 hatte es einen Schaden im Haus 25 gegeben. Damals berichtete die Verwaltung im Ausschuss, dass mehrere Siphons losgeschraubt worden seien. Über Wochen war Wasser in die Holzkonstruktion gelangt, Schimmel war die Folge. Das Haus wurde saniert, war seither aber nicht wieder bewohnt.

„Der erneute Fall von Schimmelbefall verhärtet den Eindruck, dass von Anfang an wohl erhebliche Baumängel an den Gebäuden übersehen worden sein müssen“, schreibt die SPD. „Die Baumaßnahme ist für die Stadt ein Fiasko“, so der Fraktionsvorsitzende Marc Knülle. Die Fraktion möchte deshalb von der Verwaltung wissen, wie groß der Schaden ist, warum keine Information erfolgte, wer verantwortlich ist und wie es an den anderen Häusern aussieht.

Ursache laut Stadt noch unklar

Die Stadt bestätigt auf GA-Anfrage, dass es Feuchtigkeitsschäden und Schimmel an den Häusern 25 und 29 gibt. Im Gebäude 25 seien drei der 14 Räume betroffen, aufgefallen war das Problem laut Stadtsprecherin Eva Stocksiefen Ende Februar. Im Haus 29 seien im Frühjahr 2017 Meldungen über kleinere Stockflecken im Eingangsbereich eingegangen. „Sie haben sich im Herbst verstärkt“, sagt Stocksiefen. „Mitte Februar ist jetzt der Schimmelbefall gemeldet worden.“ Daraufhin mussten die Bewohner in ein anderes Gebäude umziehen.

Woher die Schäden kommen und wie hoch die Kosten sein werden, konnte die Stadt am Mittwoch noch nicht sagen. Bei der Bauabnahme seien sie nicht aufgefallen, sagt Stocksiefen. „Ein Sachverständiger ist eingeschaltet worden.“ Auch die Versicherung sei in beiden Fällen informiert. „Die anderen Häuser sind baugleich, dort haben wir aber keine Schadensmeldungen. Der Sachverständige sagte, sie sind nicht betroffen“, so die Sprecherin. Zur fehlenden Information sagt sie: „Für das Gebäudemanagement ist das ein ganz normaler Fall von einer Mängelmeldung.“ Da sei es nicht Standard, die Politik zu informieren. Bei größeren Schäden würde die Verwaltung natürlich berichten. Und: Im Ausschuss sei explizit nach dem Stand des ersten Schadens gefragt worden, so Stocksiefen. „Dazu hat der Kollege Stellung genommen.“

Wie mehrfach berichtet, war die Verwaltungsspitze 2016 wegen des Bauprojekts am Schützenweg heftig in die Kritik geraten. Neben baulichen Mängeln hatte es Fehler bei der Vergabe und der Baukontrolle gegeben. Die Bauzeit verlängerte sich erheblich, auch die Kosten stiegen deutlich. Das Rechnungsprüfungsamt hatte im Juni 2016 im Bericht zur „Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“ Versäumnisse der Verwaltungsspitze um Bürgermeister Klaus Schumacher moniert. Ein Gutachten eines – von der Verwaltung eingeschalteten – Rechtsanwaltsbüros kam jedoch zu dem Schluss, dass der Bürgermeister keine Rechtsverstöße begangen habe.

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