Unfall in Sankt Augustin 24-Jähriger flüchtet und fährt gegen Hauswand

Sankt Augustin · Ein 24-Jähriger ist am Samstagabend auf der Flucht vor der Polizei gegen die Wand einer Sporthalle in Menden gefahren. Im Auto fanden die Ermittler Drogen. Der Fahrer hatte keinen Führerschein.

Die Beamten der Polizeiwache Sankt Augustin hatten am Samstagabend gegen 23.30 Uhr auf der Siegstraße in Höhe des Marktplatzes Menden eine Kontrollstelle eingerichtet, um mutmaßliche Alkoholsünder am Steuer festzustellen.

Nach wenigen Minuten näherte sich nach Angaben der Polizei aus Richtung Ortsmitte ein roter Volvo mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit. Die Beamten gaben Anhaltezeichen. Der Volvo hielt nicht an, fuhr an den Polizisten vorbei und setzte seine Fahrt in Richtung der Marktstraße fort. Gefahr für die Beamten bestand nicht.

Ein Streifenwagen verfolgte den flüchtigen Wagen. Die Beamten fanden ihn jedoch nicht. Einige Minuten später meldete ein Anwohner der Straße "Auf dem Acker" einen roten Volvo, der frontal gegen die Wand der Sporthalle der Gesamtschule Menden gefahren war. Personen hatte der Melder nicht mehr sehen.

Während Polizisten nach dem flüchtigen und eventuell verletzten Fahrer suchten, untersuchten andere Beamte den Wagen auf Hinweise zum Fahrer. Aufgrund der Spuren saßen zum Unfallzeitpunkt vermutlich zwei Personen im Auto. Zurückgelassen hatten sie ein Smartphone, Kleidungsstücke und eine geringe Menge Drogen. Die Gegenstände und das Auto wurden als Beweismittel sichergestellt.

Erste Ermittlungen beim Eigentümer des Fahrzeuges führten zu einem 24-jährigen Mann aus Breitscheidt im Westerwald, der das Fahrzeug unerlaubt führte. Der 24-Jährige meldete sich am Sonntagmittag freiwillig auf der Polizeiwache und räumte ein, sich der Polizeikontrolle entzogen und anschließend den Unfall verursacht zu haben.

Verletzt hatten er und sein Bruder, der als Beifahrer mit im Auto gesessen hatte, sich nicht. Als Grund seiner Flucht gab er an, dass er keinen Führerschein habe. Die Polizei ermittelt nun wegen der unbefugten Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, der Verkehrsunfallflucht, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen der aufgefundenen Drogen.

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