Gewalttat in Sankt Augustin Überraschende Wende im Fall der getöteten 17-Jährigen

Bonn · Nach dem gewaltsamen Tod einer 17-Jährigen in Sankt Augustin gab es am Dienstag eine Überraschung für alle Prozessbeobachter. Der Tatverdächtige ist jünger als bisher angenommen - mit Folgen für den weiteren Prozess.

Die Wende im Bonner Mordprozess kam am Dienstag spektakulär, ohne Vorwarnung und war fast ein Anschauungskapitel für die zerstörerische Wirkung von Familiengeheimnissen. Der 19-jährige Deutsch-Kenianer, der sich wegen Vergewaltigung und Mordes einer 17-jährigen Schülerin aus Unkel verantworten muss, hatte zum Prozessauftakt erklärt, dass er in Wahrheit zwei Jahre jünger sei. Sein Geburtsdatum sei nicht der 17. Juni 1999, wie seine Geburtsurkunde ausweist, sondern der 19. Juni 2001.

Die plötzliche Verjüngung des Angeklagten wirkte anfangs eher wie eine schlechte Verteidigungsstrategie und wurde zunächst auch allgemein bezweifelt. Die 8. Große Strafkammer jedoch ist dem ungewöhnlichen Fall nachgegangen und hat die Verstrickungen einer afrikanischen Familie aufgeklärt, „so weit wie wir es können“, so der Kammervorsitzende Volker Kunkel am zweiten Verhandlungstag.

Mit weitreichenden Folgen für das aktuelle Verfahren: Der Hintergrund ist eine Familientragödie, denn die Frau, die der Deutsch-Kenianer bisher als seine Schwester ansah, ist in Wahrheit seine Mutter, wie ein sofort beauftragtes DNA-Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Bonn bereits bestätigt hat.

2003 wurde erstmals eine Geburtsurkunde erstellt

„Zu 99,9 Prozent“, so heißt es darin, „ist sie die biologische Mutter des Angeklagten.“ Die heute 32-Jährige war damals 13 Jahre alt und hatte ihren Sohn nicht in einem Krankenhaus, sondern in einer Lehmhütte in einem kenianischen Dorf geboren, mit Hilfe einer weisen Frau, die als einzige bei der Geburt dabei war. „Mein Sohn ist am 19. Juni 2001 geboren“, erklärte die echte Mutter als Zeugin. „Das weiß ich ganz sicher. Ich sage die Wahrheit.“

Ihre eigene Mutter – nunmehr die Großmutter des Angeklagten – war damals bereits mit einem Deutschen liiert und lebte seit 1999 in Sankt Augustin. Ihre Tochter und ihren Enkel holte sie innerhalb einer Familienzusammenführung 2004 von Kenia nach Deutschland. Allerdings gab sie – auch gegenüber ihrem heute 51-jährigen Ehemann – vor, dass es ihre beiden leiblichen Kinder seien. Für die Ausreisepapiere hatte sie offenbar falsche Daten angegeben. Ein Standesbeamter in Kenias zweitgrößter Stadt Mombasa jedenfalls erstellte erstmalig 2003 eine Geburtsurkunde des Jungen, die von der Deutschen Botschaft beglaubigt wurde.

Der Angeklagte selbst hat erst sehr spät von den wahren Verwandtschaftsverhältnissen erfahren. „Ich war schon mit der Schule fertig, da hat es mir meine Schwester erzählt“, erklärte er am Dienstag. Warum er jedoch zwei Jahre älter gemacht wurde, dafür hatte er keine Antwort. Seine „Großmutter“ konnte nicht zu den Verwirrungen befragt werden, da sie sich zurzeit in Kenia aufhält.

Angeklagter ist strafrechtlich als Jugendlicher anzusehen

Auch ihr Ehemann, der ebenfalls als Zeuge gehört wurde, hatte die Wahrheit erst erfahren, als sein Stiefsohn, nunmehr Enkel, im Dezember 2018 wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft kam. „Bei uns war damals Ausnahmezustand“, sagte er missmutig. „Mit meiner Frau war über diese Dinge nichts zu klären.“ Es gab noch weitere Puzzleteile, die dafür sprechen, dass der Angeklagte jünger ist: 2007 hatte sich das Schulamt mit dem angeblich Achtjährigen beschäftigt. In dem sonderpädagogischen Gutachten ist vermerkt, dass der Schüler altersgemäß motorisch unterentwickelt sei, unter anderem könne er keinen „Hampelmann“ springen. Das Kind, so der Verdacht des Gutachters, müsse bei Weitem jünger als acht Jahre sein.

„Wir können dem Angeklagten jedenfalls nicht widerlegen, dass er am 19. Juni 2001 geboren ist“, hieß es schließlich in einem Beschluss der Kammer. Demnach sei er zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt gewesen und strafrechtlich als Jugendlicher anzusehen.

Mit dieser Entscheidung musste die Öffentlichkeit nach drei Stunden den Gerichtssaal verlassen, und die Bonner Richter konnten sich endlich um das kümmern, worum es im Zentrum des Prozesses geht: um die Aufklärung des tragischen Todes einer 17-Jährigen, die in der Nacht zum 1. Dezember 2018 im Zimmer des Angeklagten in einem Obdachlosenheim in Menden erstickt wurde.

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