Gewerbegebiet Änderungswünsche zum Areal Menden-Süd

Sankt Augustin · Das Gewerbegebiet Menden-Süd zwischen den Ortsteilen Meindorf und Menden entlang der A59 ist die letzte größere Gewerbefläche in der Stadt. Der nachgebesserte Bebauungsplan wurde nun erneut zurückgezogen.

Das Gewerbegebiet Menden-Süd ist die letzte größere Gewerbefläche in der Stadt Sankt Augustin.

Das Gewerbegebiet Menden-Süd ist die letzte größere Gewerbefläche in der Stadt Sankt Augustin.

Foto: Holger Arndt

Die Offenlage des nachgebesserten Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Menden-Süd wird noch eine Weile auf sich warten lassen. Die Verwaltung zog den Entwurf in der Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses der Stadt Sankt Augustin am Dienstag zur Bearbeitung zurück. Hintergrund war ein Antrag der Grünen mit einer Reihe von Änderungen und Prüfaufträgen, die größtenteils beschlossen wurden und nun zunächst umzusetzen sind. Den Antrag hatten die Grünen in ähnlicher Form bereits zur vorausgegangenen Sitzung Mitte September kurzfristig eingebracht. Da den Kommunalpolitikern damals Beratungszeit fehlte, vertagten sie das Thema. Nun stand es erneut auf der Tagesordnung.

Wie berichtet, ist das Gewerbegebiet Menden-Süd zwischen den Ortsteilen Meindorf und Menden entlang der Autobahn 59 die letzte größere Gewerbefläche in der Stadt. Auf dem 18 Hektar großen Areal sieht die Verwaltung ein gegliedertes Gewerbegebiet vor, das das Umfeld des Bahnhaltepunkts Menden aufwerten soll. So soll ein Dienstleistungsquartier entstehen, zudem sollen sich kleinere und mittlere Betriebe vor allem aus dem Handwerk sowie dem verarbeitenden und produzierenden Gewerbe ansiedeln.

Bebauungsstruktur noch offen

Den Grünen kommen in dem Entwurf des Bebauungsplans vor allem die Themen Radverkehr und Energie zu kurz. Sie forderten deshalb etwa einen Radfahrstreifen entlang der Planstraße A, die auf der Nord-Süd-Achse mitten durch das Areal führen soll sowie die Prüfung eines Fuß- und Radwegs zwischen dem südlichen Ende dieser Straße und den Bahngleisen. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit der Einsatz erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Solarthermie oder ein Blockheizkraftwerk möglich seien. „Es wird viel über die Energiewende geredet“, sagte Martin Metz. Die öffentliche Hand müsse da planerische Vorsorge treffen. Entfallen sollen nach Ansicht der Fraktion hingegen die beiden Planstraßen ganz am östlichen Rand des Gebietes. Sie mache, so Metz, nur bei einer Erweiterung des Gebiets Sinn, die die Grünen ablehnen.

Rainer Gleß, Der Erste Beigeordnete der Stadt, hat indes große Bedenken bezüglich der Festschreibung erneuerbarer Energien im Bebauungsplan. „Ich könnte nur eine Fläche für ein Blockheizkraftwerk einrichten. Allerdings ohne zu wissen, ob es kompatibel wäre mit dem Konzept einer Energieversorgung“, sagte Gleß. Denn noch sei völlig offen, welche Bebauungsstruktur sich später ergebe. „Da habe ich Probleme mit.“ Beim Thema Radverkehr sei eine weitere Verbreitung der Planstraße aufgrund der Eigentumsverhältnisse schwierig. Und die Nord-Süd-Trasse am östlichen Rand sei zumindest im Süden nötig, um alle Grundstücke zu erschließen, so Gleß.

Beschluss zur Offenlage nicht möglich

Die anderen Fraktionen schlossen sich dennoch größtenteils dem Grünen-Antrag an. Bei Enthaltung der FDP sprachen sich CDU, SPD, Linke und Aufbruch für die Änderungen und Prüfaufträge zu den Themen Radverkehr und erneuerbare Energien aus. Lediglich bei den Planstraßen am östlichen Rand folgten die CDU, Grüne, Linke und FDP den Grünen nicht; sie wollen sich eine Erweiterung offenhalten. Der Aufbruch enthielt sich in diesem Punkt.

Damit war ein Beschluss zur Offenlage nicht mehr möglich. Er soll nun in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses folgen. „Wir haben lange Jahre am Bebauungsplan gearbeitet. Es ist ein wichtiges Gebiet, es lohnt sich darum zu ringen“, nahm Gleß die weitere Verschiebung gelassen auf. Tatsächlich hat das Areal eine lange Vorgeschichte. Denn 2012 erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster den damaligen Bebauungsplan für unwirksam – unter anderem, weil der Kreuzkröte zu wenig Beachtung geschenkt worden war. Zudem bemängelten die Richter, das ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag fehlte und nicht genügend Rücksicht auf die Anwohner genommen wurde. Wenige Monate nach dem Gerichtsurteil beschloss der Rat die Neuaufstellung des Plans. Die Stadt besserte nach, überplante etwa die geschützte Grube Deutag nicht mehr. Im Sommer 2015 folge dann die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

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