Prozess vor dem Bonner Landgericht Rocker aus Bonn wegen Menschenhandels und Zuhälterei angeklagt

Bonn/Troisdorf · Er ließ eine emotional von ihm abhängige junge Frau schon für sich als Prostituierte arbeiten, als sie erst 15 war. Jetzt steht der 27-jährige ehemalige Vize-Präsident der Bonner „United Tribuns“ vor Gericht. Der Prozess beginnt im Mai. Mitangeklagt ist seine Verlobte, der Menschenhandel vorgeworfen wird.

 Nach dem „Sugar-Daddy-Prozess“ steht einer der beiden Angeklagten erneut vor Gericht. Diesmal wegen Zwangsprostitution und Menschenhandel.

Nach dem „Sugar-Daddy-Prozess“ steht einer der beiden Angeklagten erneut vor Gericht. Diesmal wegen Zwangsprostitution und Menschenhandel.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Im sogenannten „Sugar-Daddy-Prozess“ waren die beiden männlichen Angeklagten freigesprochen worden, doch demnächst steht einer von ihnen erneut vor dem Bonner Landgericht. Diesmal nicht wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung, sondern wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und wegen Zuhälterei. Mitangeklagt ist die Verlobte des Mannes, die sich aber nur wegen des ersten Tatvorwurfs verantworten muss.

Die 36 und 27 Jahre alten Männer sollen bis zu dessen Auflösung Präsident und Vize des Bonner Chapters der rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ gewesen sein.

Angeklagte Taten begannen 2013

Der Ältere muss sich seit Anfang Februar vor dem Landgericht wegen Zwangsprostitution verantworten, im Mai soll vor der 2. großen Strafkammer auch der Prozess gegen den Jüngeren beginnen.

Offenbar sind die beiden schon länger miteinander befreundet, jedenfalls sollen die angeklagten Taten ihren Anfang im Jahr 2013 bei einem gemeinsamen Abendessen der Männer und ihrer damals 16- und 15-jährigen Bekannten genommen haben.

Unter Druck in Arrangement eingewilligt

Obwohl der 27-Jährige mit seiner mitangeklagten Verlobten in einer Wohnung in Troisdorf lebte, soll er eine Beziehung zu der Minderjährigen aufgenommen haben, allerdings unter der Bedingung, dass die 15-Jährige für ihn als Prostituierte arbeiten solle.

Aus einer Kombination von emotionaler Verbundenheit und Druck heraus – so nimmt es die Staatsanwaltschaft an – soll die junge Frau dem Arrangement zugestimmt haben.

In Schweizer Club zum Anschaffen geschickt

Nach Treffen mit drei Freiern aus der Region soll das angeklagte Paar die mittlerweile 17-Jährige dann knapp zwei Jahre später für insgesamt zehn Tage zum Anschaffen in einen Schweizer Club geschickt haben.

Dazu soll die mitangeklagte Verlobte der Minderjährigen ihre Papiere überlassen haben. Auch soll die Frau als „Beraterin“ für Friseurbesuche und Schönheits-OPs genauso gesorgt haben wie dafür, dass das junge Mädchen sich den Namen des Angeklagten tätowieren ließ.

10.000 Euro im Monat mit Prostitution verdient

Nach ihrem 18. Geburtstag soll die junge Prostituierte dann an insgesamt 246 Tagen in mehreren Schweizer Clubs sowie bis Juli 2018 an 15 Tagen in einem Etablissement in Lohmar gearbeitet haben.

Rund 10 000 Euro soll sie Monat für Monat an den vorbestraften Angeklagten weitergereicht haben. Der verbüßte während eines guten Teils dieses Zeitraums eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Ausschlaggebend für die Strafbarkeit ist übrigens nicht die Volljährigkeit des Opfers, sondern die Altersgrenze von 21 Jahren: Wer eine jüngere Person zur Prostitution überredet, macht sich automatisch der Zwangsprostitution schuldig.

Und zwar selbst dann, wenn er darüber hinaus keine persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage seines Opfers ausnutzen würde.

Den Angeklagten im sogenannten „Sugar-Daddy-Prozess“ war gemeinschaftliche räuberische Erpressung vorgeworfen worden. Die zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilte Mitangeklagte wurde schuldig gesprochen, einem 50-jährigen reichen Geschäftsmann aus dem Sauerland vorgetäuscht zu haben, dass sie von einer Rockergang entführt und mit Gewalt bedroht worden sei.

Der Mann, der eine Beziehung zu der 31-Jährigen unterhielt, soll daraufhin mindestens eine knappe halbe Million Euro gezahlt haben.

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