Neue Tarife liegen vor Rhein-Sieg-Kreis und Krankenkassen legen Streit bei

Rhein-Sieg-Kreis · Beim Streit mit den Krankenkassen um die Rettungsdienstkosten im Rhein-Sieg-Kreis ist ein Durchbruch gelungen. Jetzt liegen neue Tarife vor.

 Für Rettungsdienstleistungen erhebt der Rhein-Sieg-Kreis Gebühren. Die Tarife sind nun rückwirkend zum 1. Januar angepasst worden.

Für Rettungsdienstleistungen erhebt der Rhein-Sieg-Kreis Gebühren. Die Tarife sind nun rückwirkend zum 1. Januar angepasst worden.

Foto: DPA/picture alliance/dpa

Überraschende Neuigkeiten im Ausschuss für Rettungswesen: Beim Streit mit den Krankenkassen um die Rettungsdienstkosten im Rhein-Sieg-Kreis ist ein Durchbruch gelungen. Das teilte Rainer Dahm, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz, mit.

Wie berichtet, wollten die Verbände der Krankenkassen die vom Rhein-Sieg-Kreis veranschlagten Kosten für Rettungseinsätze nicht tragen. In der Neukalkulation der Kosten hätten sich außerdem Defizite der Vorjahre massiv niedergeschlagen. Problematisch war der Konflikt deshalb, weil der Kreis auf der Differenz zwischen dem, was die Kassen zahlen, und den tatsächlichen Kosten des Rettungseinsatzes sitzenblieb. Der Kreis erhebt als Träger der Rettungswachen Gebühren zur Finanzierung des Rettungsdienstes. Die Höhe legt er eigenverantwortlich fest.

Vor wenigen Tagen zu einer Einigung gekommen

Die Ende 2018 beschlossene neue Satzung zum 1. Januar 2019 sah Gebühren vor, die die Kostenträger so nicht akzeptierten. Sie erklärten, dass die Gesamtkostensteigerung im Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises seit 2016 überproportional hoch im Vergleich zu anderen Rettungsdienstträgern liege und sahen darin eine Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Vor wenigen Tagen sei man bei einem Gespräch mit den Krankenkassen in Essen zu einer Einigung gekommen. "Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation im Jahr 2018, die die Grundlage für den Beschluss der Gebührensatzung vom Dezember 2018 bildete, wurde von prognostizierten Kosten im Jahr 2019 für den Notarztdienst in Höhe von insgesamt 5 118 156,60 Euro ausgegangen. Zudem bestanden für den Notarztdienst Unterdeckungen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 674 278,30 Euro. Die Summe dieser Kosten (5 792 434,91 Euro) führte bei einem voraussichtlichen Einsatzaufkommen von 19 459 Notarzteinsätzen in 2019 zu der bisherigen Gebührentarif in Höhe von 297,50 Euro", rechnete Dahm dem Ausschuss vor.

Kostenentwicklung "aus heutiger Sicht nicht zutreffend"

Hinsichtlich der bislang in der Gebührenkalkulation 2019 berechneten Kosten für den Notarztdienst sei festgestellt worden, dass die bei Erstellung der Kalkulationsunterlagen getroffenen Annahmen hinsichtlich der Kostenentwicklung für das Jahr 2019 "aus heutiger Sicht nicht zutreffend" seien. Aufgrund der Anpassung der Kalkulation ergibt sich für den Notarztdienst für das Jahr 2019 somit ein neuer prognostizierter Gesamtkostenwert in Höhe von 4 689 924,89 Euro. Darin sind auch Unterdeckungen aus dem Jahr 2016 enthalten. Der Gebührentarif für den Notarztdienst im Kreis liegt somit nun bei 241,00 Euro statt 297,50 Euro.

Keine Einigung gab es in der Frage, ob sich Kosten etwa für Bibliotheken, Kantine und Öffentlichkeitsarbeit in der Gebührenkalkulation niederschlagen dürften. Die Kassen lehnten auch eine Berücksichtigung eines Postens von Gutachterkosten in Höhe von 80 000 Euro ab. Auch Kosten für die Ausbildung von Notfallsanitätern (200 000 Euro) fänden keine Berücksichtigung. So blieben insgesamt etwa 320 000 Euro übrig, die nicht abgedeckt seien. Bei einem Haushalt von 34 Millionen Euro sei das aber zu verkraften, meinte Dahm.

Prüfung der rückwirkenden Änderung

Da sich diese Positionen auf alle Gebührentatbestände auswirken, müssten diese auch rückwirkend reduziert werden. Derzeit werde überprüft, so Dahm, ob eine rückwirkende Änderung der Gebührensatzung zum 1. Januar 2019 rechtlich zulässig sei. Vorbehaltlich dieser Prüfung und der abschließenden Einvernehmensbekundung durch die Verbände der Krankenkassen soll die neue Gebührensatzung (siehe Infokasten) am 8. Oktober durch den Kreistag beschlossen werden. Sie würde dann nicht für die Kommunen Siegburg, Troisdorf, Niederkassel, Königswinter und Hennef gelten. Diese Städte sind auch kommunale Träger von rettungsdienstlichen Aufgaben, die ihrerseits Gebührensatzungen mit den Krankenkassen abgestimmt haben.

Der Rhein-Sieg-Kreis prüft im Übrigen die Möglichkeit einer Kommunalisierung des Rettungswesens. Das beantragte die FDP-Fraktion ebenfalls in dieser Sitzung. Allerdings sollen zuvor auf Vorschlag von CDU und SPD Fachleute aus dem Oberbergischen Kreis und der Städteregion Aachen eingeladen werden, die das bereits umgesetzt haben. So könnte man, argumentierte etwa Werner Albrecht (SPD), von positiven und negativen Erfahrungen anderer Kommunen profitieren.

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