Auschuss für Rettungswesen und Katastrophenschutz Notfallsanitäter statt Rettungssanitäter

RHEIN-SIEG-KREIS · Obwohl der Flüchtlingszustrom der Verwaltung derzeit ein erhöhtes Arbeitsaufkommen beschert, zeigte sich Kreisdirektorin Annerose Heinze während der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Katastrophenschutz optimistisch, "dass man die Situation gemeinsam gut bewältigt bekommt".

 Rettungswagen und Notarztfahrzeuge müssen in Zukunft mit Notfallsanitätern besetzt sein.

Rettungswagen und Notarztfahrzeuge müssen in Zukunft mit Notfallsanitätern besetzt sein.

Foto: Holger Arndt

Mit den beiden Unterkünften, die der Kreis in Hennef und Troisdorf eingerichtet hat, gebe es keine außergewöhnlichen Probleme. Die Verwaltungsmitarbeiter legten laut Heinze bei der "auch menschlich großen Herausforderung" über ihren Dienst hinaus viel Engagement an den Tag.

Vor Herausforderungen stellen die Verwaltung auch die Auswirkungen des bereits zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Notfallsanitätergesetzes. Es sieht vor, dass Rettungswagen sowie Notarzteinsatzfahrzeuge spätestens von 2027 an zusätzlich mit einem sogenannten Notfallsanitäter zu besetzen sind. Mittelfristig sollen diese höher qualifizierten Kräfte die bislang eingesetzten Rettungsassistenten - die 520 Ausbildungsstunden absolviert haben - ersetzen. Die Ausbildung der Notfallsanitäter dauert drei Jahre und kann nur an zertifizierten Schulen absolviert werden.

Neben geeigneten Bewerbern sowie Ausbildern sind auch mehr Ausbildungsmöglichkeiten und damit Geld erforderlich. Bereitstellen müssen dies laut Gesetz die Krankenkassen, die nach Auskunft von Rainer Dahm, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz, jedoch zunächst auf eine formal ordnungsgemäße Fortschreibung des derzeitigen Rettungsdienstbedarfsplanes bestehen würden.

Erst im Laufe des kommenden Jahres werde der Kreis eine von den Krankenkassen geforderte Neukalkulation vorlegen können. Aus Sicht der Kreisverwaltung eile die Sache jedoch. Streit gibt es zudem um die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen in Bornheim, Swisttal und Wachtberg: 2014 suchte der Rhein-Sieg-Kreis für diese sowie vier weitere Standorte im Kreisgebiet Betreiber.

Dass die Vergabe dann im Rahmen eines sogenannten Verwaltungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb erfolgte, beanstandete eine Bewerberin vor der zuständigen Vergabekammer der Bezirksregierung als rechtswidrig. Diese gab ihr zunächst auch Recht und stellte nach mündlicher Verhandlung am

14. August die Rechtswidrigkeit fest. Der Kreis hat hiergegen jedoch sofortige Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf erhoben, wo derzeit das Verfahren läuft. Im März kommt es zur mündlichen Verhandlung. Die drei in Rede stehenden Rettungswachen werden deshalb momentan nur auf Grundlage einer Interimsvereinbarung von den "Vergabegewinnern" unterhalten.

Rechtsanwalt René Kieselmann, den der Rhein-Sieg-Kreis mit der Vertretung vor dem OLG beauftragt hat, sieht jedoch gute Chancen auf einen Verfahrenserfolg: Eine Neufassung des derzeitigen Vergaberechts, die im April 2016 in Kraft tritt, räumt Kreisen und Kommunen in Form einer sogenannten "Bereichsausnahme" die Möglichkeit ein, bestimmte Leistungen im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes ohne förmliches Verfahren zu vergeben. Kieselmann geht davon aus, dass das Gericht diesen Umstand auch dann berücksichtigen wird, falls es bereits früher ein Urteil fällt.

Zum Jahresbeginn ist außerdem der Start von zwei neuen Notfallwarnsystemen geplant: Das modulare Warnsystem MOWAS ermöglicht dem Kreis im Katastrophenfall eine vereinfachte, zeitgleiche Auslösung sämtlicher vorhandener Alarmierungs- und Warnsysteme. Mit Hilfe der kostenlosen App NINA sollen Handynutzer zukünftig standortbezogen auf mögliche Gefahren in ihrer Nähe hingewiesen werden.

Sie orientiert sich dabei an der Mobilfunkzelle, in die Nutzer eingeloggt sind, und übermittelt den Betroffenen entsprechende Informationen aus MOWAS sowie des Deutschen Wetterdienstes.

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