Eklat in Niederkassel Streit um Konfessionsschule in Mondorf

NIEDERKASSEL · Bekenntnisschule oder Gemeinschaftsschule? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur die Eltern der Grundschulkinder an der Mondorfer Grundschule. Auch Politiker haben sich in die innerschulische Diskussion eingeschaltet.

Die Emotionen schwappen hoch, und die Eltern des Arbeitskreises zeigten sich am Donnerstag überrascht darüber, wie emotional das Thema diskutiert wird. Eigentlich sei die Wahl unter den 285 Eltern, die sich für oder gegen eine Bekenntnisschule aussprechen können, eine Formalie, glaubten Annette Kiel, Nicola Warnecke und Henriette Tantow von der AG Gemeinschaftsgrundschule, die sich für eine Umwandlung engagiert. Der Ablauf des Umwandlungsprozesses ist im Schulgesetz genau geregelt und mit dem 11. Schulrechtsänderungsgesetz vom Mai dieses Jahres auch einfacher geworden.

"Wir vom Elternarbeitskreis empfinden es als ungerecht, dass Lehrer anderer Konfession bei der Einstellung benachteiligt werden", meint Annette Kiel, ehemalige Schulpflegschafts-Vorsitzende. Deshalb solle die Schulart umgewandelt werden. Die Bevorzugung von Lehrern mit katholischem Bekenntnis entspreche auch nicht der Bekenntnis-Realität der Schüler, denn weniger als die Hälfte der Grundschulkinder in der Mondorfer Schule seien noch katholisch.

Das Bewerberverfahren für die Lehrer an der Bekenntnisschule sehe hingegen vor, dass konfessionslose oder konfessionsfremde Bewerber zunächst nicht berücksichtigt würden. Sie kämen - wenn überhaupt - erst in einer zweiten Bewerberrunde zum Zuge, erklärt Kiel. "Der Ton, der sich dann in die öffentliche Debatte eingeschlichen hat, hat uns irritiert und erschreckt", ergänzt Warnecke. "Wir haben schon fast den Eindruck, als ob wir etwas am Rande der Legalität oder gar Verwerfliches getan hätten."

Zunächst gab es von der SPD Unterstützung für den Umwandlungs-Antrag. SPD-Fraktionschef Volker Heinsch forderte im Interesse der Kinder, der Funktionsfähigkeit der Grundschulen Vorrang zu geben. Dazu zähle die Besetzung der Schulleiterstelle ohne Ansehen der Zugehörigkeit zu einer Konfession.

Das konterte CDU-Fraktionschef Marcus Kitz. Er forderte die umfassende Information der Eltern. Es gehe bei der Bekenntnisschule "um Werte und Traditionen sowie die authentische Vermittlung des christlichen Glaubens als Grundlage der europäischen Heimat, die gerade in diesen Wochen und Monaten von Millionen nichtchristlicher Migranten bevölkert wird", so Kitz. Das wiederum brachte die Sozialdemokraten in Rage. "Diese Sprüche lassen Sozialdemokraten erschaudern", reagierte Heinsch in einer neuerlichen Erklärung.

Auch Harald Burger, FDP-Fraktionschef, meldete sich zu Wort und fordert die Vielfalt im Bildungswesen. Schulamtsleiter Hans-Ulrich Busch verweist darauf, dass es bisher keinerlei Probleme bei Eltern oder Kindern in der Schule gegeben habe. Aktuell prüfe die Stadt die Konsequenzen einer Umwandlung, sagt er.

Für die Mitglieder des Arbeitskreises gibt es nach der Umwandlung nur zwei mögliche Veränderungen. Zum einen müsste wohl der Stein vor der Schule anders beschriftet werden. Auch die Kreuze in den Klassenzimmern könnten möglicherweise verschwinden. Kirchliche Feste wie Sankt Martin, Weihnachten oder Ostern gebe es auch in Gemeinschaftsschulen, ebenso wie den Religionsunterricht. Wesentlich mehr Spielraum bliebe jedoch bei der Einstellung neuer Lehrer, wenn deren Konfession keine Rolle mehr spiele.

Umwandlungsverfahren

45 Anträge auf Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule von Eltern wurden beim Schulamt eingereicht. 29 wären angesichts der Quote von zehn Prozent bei 289 Kindern notwendig gewesen. Bis zum 10. Januar muss die Stadt feststellen, ob genügend gültige Anträge vorliegen. Nur Eltern, deren Kinder die Schule an diesem Stichtag tatsächlich besuchen, dürfen einen Umwandlungsantrag stellen. Dann wird das Wahlverfahren eingeleitet und innerhalb von zwei Wochen eine geheime Wahl unter den Eltern durchführt. Die Hälfte der Stimmen plus eine Stimme müssen sich dafür aussprechen, damit aus der Katholischen Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule wird.

Bekenntnisschule

Die Unterschiede sind im Landesschulgesetz festgehalten. Im Paragraf 26 heißt es, dass die Schüler an Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte erzogen werden. In den Bekenntnisschulen hingegen werden die Kinder nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet. Der Schulleiter muss auch dem betreffenden Bekenntnis angehören. Bei den übrigen Lehrern sind Ausnahmen mit dem 11. Schulrechtsänderungsgesetzes möglich, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Schon immer müssen auch an Bekenntnisschulen Lehrer anderer Bekenntnisse Religionsunterricht erteilen, wenn mehr als zwölf Schüler ein anderes Bekenntnis haben.

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