Kinderbetreuung in Niederkassel Stadt ändert Satzung zum neuen Kita-Jahr

Niederkassel · Jugendhilfeausschuss setzt Gerichtsurteil um und beschließt eine neue Regelung für die Betreuungsbeiträge. Geschwisterkinder müssen gleich behandelt werden.

 Spielerisch lernen die Kinder in der Kita Schillerstraße viel über gesunde Ernährung.

Spielerisch lernen die Kinder in der Kita Schillerstraße viel über gesunde Ernährung.

Foto: Foto Archiv: Martina Welt

„Eigentlich möchten wir diese Vorlage überhaupt nicht vorlegen“, führte der Beigeordnete Sebastian Sanders in den Tagesordnungspunkt zur Änderung der Kita-Beitragssatzung für die Stadt Niederkassel ein. „Wir müssen es aber tun, denn eine ähnliche Satzung wie unsere wurde vom Oberverwaltungsgericht zerschossen“, liefert Sanders den Grund im Jugendhilfeausschuss gleich hinterher. Das Gericht begründe sein Urteil damit, dass Geschwisterkinder von beitragsfreien Vorschulkindern genauso behandelt werden müssten, wie Geschwisterkinder in deren Familie es keine Vorschulkinder gebe. Die von der Verwaltung vorgelegte Satzungsänderung wurde im Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen und soll zum neuen Kita-Jahr 2017 in Kraft treten.

Auslöser für die Debatte um die bestehende Geschwisterbefreiung war die grundsätzliche Beitragsfreiheit von Kindern im letzten Kita-Jahr, die im Kinderbildungsgesetz verankert wurde. Bisher war es in Niederkassel so, dass das erste Geschwisterkind, welches immer das Kind mit dem höchsten Beitrag ist, im Fall eines beitragsfreien Vorschulkindes in der Familie 75 Prozent des Beitrages zahlen musste, das zweite Geschwisterkind 25 Prozent. Sofern kein Vorschulkind eine Kita oder Tagesmutter besuchte, mussten die Eltern bisher für das Geschwisterkind mit dem höchsten Beitrag 100 Prozent zahlen, alle übrigen Kinder waren beitragsfrei.

Das wird sich nun ändern: Alle Geschwisterkinder werden gleichgestellt. Die Satzung sei dennoch ungerechter, denn bisher habe keine Familie mehr als 100 Prozent für das Kind mit dem höchsten Beitrag zahlen müssen. „Die neue Satzung sollte dennoch möglichst gerecht und haushaltsneutral sein“, so Sanders weiter. Dennoch müsse mit dieser neuen Satzung eine relativ große Gruppe der Familien ohne Vorschulkind nun 100 Prozent für das Kind mit dem höchsten Beitrag zahlen und zusätzlich 35 Prozent für das Geschwisterkind mit dem zweithöchsten Beitrag. Denn die neue Satzung sieht vor, dass in jedem Fall für ein Geschwisterkind 35 Prozent des Beitrages zu zahlen sind. Vorschulkinder sind beitragsfrei. „Die Rechtssprechung hebelt unsere Geschwisterkind-Regelung aus“, bedauerte Vizebürgermeisterin Beate Bayer-Helms (CDU). Sie sei nicht glücklich darüber, dass die Gerechtigkeit nicht gesiegt habe. Bayer-Helms erinnerte daran, dass in Niederkassel die Eltern noch nicht die 19 Prozent der Kita-Kosten übernähmen. „Das würde sich sofort ändern, wenn wir ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssten.“ Auch Edgar Engelhardt (SPD) zeigte sich nicht glücklich über die geänderte Satzung. „Was sollen wir machen, es gibt keinen Spielraum“, stellte er fest.

Kritik übte auch Patrick Schriner vom Jugendamtselternbeirat an der neuen Regelung. Davon seien insbesondere Familien mit kleineren Kindern unter drei Jahren betroffen, bemängelte er, denn deren Betreuung sei teurer als die der über Dreijährigen. Schriner fragte auch, wie es denn mit der Erstattung der bisher zu viel geleisteten Beiträge aussehe. „Wir übernehmen auf Antrag der Eltern die Kostenerstattung, eine pauschale Erstattung gibt es nicht“, erläuterte Sanders. Man müsse jeweils im Einzelfall sehen, was erstattet werden könne. Die Verwaltung will die Eltern per Handzettel auf die Satzungsänderung aufmerksam machen und auf die Möglichkeit hinweisen, zuviel gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort