Evonik-Pläne in Niederkassel Köln klagt gegen Genehmigung für Container-Terminal-Bau

Niederkassel · Die Domstadt kritisiert das erstellte Verkehrsgutachten zum geplanten Bau des Container-Terminals auf dem Evonik-Gelände und befürchtet zuviel zusätzlichen Lastwagen-Verkehr. Niederkassels Beigeordneter Helmut Esch weist Kritik zurück und spricht von „unschönem Zug“.

Deutliche Worte fand Niederkassels Erster Beigeordneter Helmut Esch im Umwelt- , Planungs- und Verkehrsausschuss zur eingereichten Klage der Stadt Köln gegen die Baugenehmigung für das trimodale Container-Terminal auf dem Evonik-Gelände. Gebaut und betrieben wird das Terminal von der Duisburger Hafen AG (duisport). Das Terminal soll ein Umschlagplatz für Container werden, und zwar zum Transport von Gütern auf dem Wasser, auf der Schiene oder auf der Straße. Dieses sogenannte trimodale Terminal ist die Voraussetzung für die geplante weitere Entwicklung der Flächen am Evonik-Standort Lülsdorf zum Chemie- und Logistikstandort auf rund 50 Hektar im Norden und Süden des Evonik-Areals in Lülsdorf.

Die Genehmigung zum Bau des Terminals wurde der duisport AG von der Stadt Niederkassel im Januar erteilt. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Stadt Köln innerhalb der Frist von vier Wochen schon im Februar dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Dazu verweist das Presseamt auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im öffentlichen Teil des Wirtschaftsausschusses, der gestern tagte. Eine Begründung für die Klage gibt es derzeit noch nicht. Bisher sei noch nicht klar, ob der Rechtsstreit überhaupt von Seiten der Stadt Köln durchgeführt werde. Mit der fristgerechten Klage soll dieses Rechtsmittel gesichert werden. Weiter heißt es in der Kölner Verwaltungsvorlage, dass die Anschlussstellen Wahn und Spich schon jetzt überlastet seien und daher die Leistungsfähigkeit nicht mehr mit den verwendeten Berechnungsverfahren zutreffend bewertet werden könne. Diese Bedenken habe man der Stadt Niederkassel im Sommer 2018 mitgeteilt, eine Neubewertung sei jedoch nach Kenntnis der Kölner Stadtverwaltung nicht erfolgt. Dennoch habe Niederkassel die Baugenehmigung erteilt.

"Maximal 144 Lkw pro Tag"

Esch folgt dieser Einschätzung seitens der Stadtverwaltung Köln ohnehin nicht. „Ob die Verkehre juristische Relevanz haben, wage ich zu bezweifeln“, sagte er in der Ausschusssitzung. Die Genehmigung sei ohne einen Bebauungsplan nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches NRW erfolgt. „Wir haben zuvor ein Verkehrsgutachten erstellen lassen und das allen beteiligten Kommunen zugestellt“, so Esch weiter. Daraus ergebe sich eine maximale Belastung von 144 Lastwagen-Fahrten am Tag. „So steht es auch im Bauantrag und in der Genehmigung“, sagte der Fachbereichsleiter für Bauaufsicht und Stadtplanung, Arndt Lagemann auf GA-Anfrage. Die Zahl der Laster, die in den Spitzenstunden das Werk verlassen, betrage demnach neun bis zehn. Die Hälfte davon würden Richtung Köln-Wahn fahren, die andere Hälfte Richtung Spich, erläuterte Lagemann weiter. Das seien vier Fahrten pro Stunde nach Köln-Wahn und damit eine eher unwesentliche Belastung der Verkehrslage.

„Das Verkehrschaos ist da, aber wir haben es nicht produziert“, wurde Esch im Ausschuss deutlich. „Der Verkehr wird nicht durch uns zum Erliegen kommen.“ Insgesamt kritisierte der Beigeordnete das Vorgehen der Nachbarstadt Köln. „Ich empfinde es als unschönen Zug einer Nachbarkommune, eine so kleine Maßnahme zu konterkarieren.“

Er werde in der kommenden Woche gemeinsam mit allen Beteiligten nach Köln fahren. Eines stellte Esch außerdem klar: „Diese Klage hat keine aufschiebende Wirkung.“ Wenn die duisport AG jetzt schon so weit wäre, würde die Klage den Bau des Containerterminals nicht verhindern. Von der duisport AG gab es gestern keine Stellungnahme zu der Klage aus Köln.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort