Auto falsch geparkt? Knöllchenstreit um 17 Zentimeter in Niederkassel

Niederkassel · Weil sie beim Abstellen ihres Autos nicht genügend Platz gelassen haben soll, soll Marina Koch aus Ranzel ein Bußgeld bezahlen. Ihrer Meinung hat sie sich aber an die Vorschriften gehalten. Nun liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft.

 Marina und Armin Koch sind sich keiner Schuld bewusst, denn die Straßenbreite neben ihrem grünen Chevrolet ist ihrer Meinung nach ausreichend.

Marina und Armin Koch sind sich keiner Schuld bewusst, denn die Straßenbreite neben ihrem grünen Chevrolet ist ihrer Meinung nach ausreichend.

Foto: Martina Welt

Marina Koch traute ihren Augen nicht, als sie am Freitag, 13. Dezember, einen roten Zettel an ihrer Windschutzscheibe flattern sah. „Eigentlich bin ich ja nicht abergläubisch“, aber dieser Vorfall brachte sie tatsächlich zum Grübeln. Der Zettel verwies auf eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und kündigte ein Bußgeld an, weil sie an der schmalen Straße vor ihrem Haus geparkt hatte.

Dabei wusste die Ranzelerin, die seit November vergangenen Jahres ihre Eigentumswohnung gemeinsam mit ihrem Mann Achim am Sonnenberger Weg bezogen hat, dass die Politessen dort regelmäßig überprüfen, ob die Restbreite der Straße ausreichend für Feuerwehr, Krankenwagen oder Müllfahrzeuge ist.

Denn schon im August, als sie ihre Wohnung für den Einzug vorbereitete, fiel ihr die Politesse mit Maßband auf. Damals suchte Koch gleich das Gespräch und erfuhr, dass es „ein bisschen knapp“ mit dem Platz entlang der Straße sei. „Aber wenn sie den Spiegel einklappen, dann passt es von der Breite“, versicherte die freundliche Politesse.

Halterin ist sich sicher, alles richtig gemacht zu haben

Genau darauf achtete Marina Koch seither sehr genau, wenn sie ihren Kleinwagen vor ihrem Haus abstellte. Auch an besagtem Freitag sei der Außenspiegel ordnungsgemäß eingeklappt gewesen, nachdem sie das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt hatte, versichert Koch. Die Halterin ist sich sicher, alles richtig gemacht zu haben. Auf der Straße verblieb trotz ihres parkenden Fahrzeuges eine Restbreite von 3,10 Metern – das hatte sie selbst nachgemessen.

Laut Bußgeldbescheid sollen es jedoch nur 2,93 Meter gewesen sein, die neben dem Chevrolet von Marina Koch als Fahrbahnbreite übrigblieben und das wäre dann tatsächlich zu schmal für einen eventuellen Feuerwehreinsatz oder aber die Müllabfuhr. Das Gesetz schreibt vor, dass die Fahrbahnrestbreite mindestens 3,05 Meter betragen muss, um die Durchfahrt von großen Fahrzeugen sicherzustellen.

Da der Kleinwagen von Marina Koch 1,60 Meter breit ist, der Spiegel ordnungsgemäß eingeklappt war und die Fahrbahn vor ihrer Haustüre 4,70 Meter misst, ist es durchaus möglich, dass die Fahrbahnbreite bis zum Zaun auf der gegenüber liegenden Straßenseite ausreicht, auch für den Fall eines Feuerwehreinsatzes.

Das sieht das städtische Ordnungsamt offenbar anders. Obwohl Marina Koch noch am gleichen Tag eine E-Mail an die Leiterin des Ordnungsamtes schrieb, in der sie feststellte, dass dieser Bußgeldbescheid ihrer Meinung nach reine Willkür sei und um eine Stellungnahme bat, gab es schon am 20. Dezember eine Verwarnung vom Ordnungsamt, die mit einem Bußgeldbescheid von 15 Euro hinterlegt war. Auch darauf reagierte Marina Koch und schilderte nochmals den Sachverhalt. Was folgte war ein zweiter Bußgeldbescheid, der bereits eine Forderung von 43,50 Euro umfasste. Koch zahlte nicht, legte jedoch fristgerecht Widerspruch ein, da sie immer noch in dem Bewusstsein war und bis heute ist, dass sie nichts falsch gemacht hat.

Staatsanwaltschaft: Entscheidung kann Monate dauern

Am 12. Februar schließlich lag daraufhin die Mitteilung in ihrem Briefkasten, dass der Vorgang nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sei. Das bestätigt der Fachbereich auf GA-Anfrage und weist darauf hin, dass es erfahrungsgemäß mehrere Monate andauern könne, bis eine Entscheidung gefällt werde.
„Was jetzt passiert, weiß ich nicht aber ich werde auf jeden Fall abwarten, denn wir parken immer ordnungsgemäß“, ist sich Koch bis heute keiner Schuld bewusst.

Das Problem gebe es ohnehin erst seit gegenüber die Halle gebaut worden sei und der Zaun direkt an der Straßenkante auf zwei Meter hoch gezogen worden sei. „Ich würde ja alles bezahlen, wenn ich etwas falsch gemacht hätte“, genau das sei aber nicht der Fall und deshalb bleibt Marina Koch gelassen, auch wenn ihr Fall jetzt sogar immerhin die Staatsanwaltschaft beschäftigt.

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