Urteil vor dem Landgericht Messerattacke auf Ehemann in Niederkassel war versuchter Mord

Niederkassel/Bonn · Im Januar hat eine Niederkasselerin auf ihren Ehemann eingestochen. Nun hat die Bonner Strafkammer die 41-jährige Mutter zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihr Verteidiger will in Revision gehen.

 Symbolbild.

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Foto: Benjamin Westhoff

Es war eine Ehe, die von Streit und Gewalt geprägt war und am 2. Januar eskalierte: Die 41-jährige Ehefrau stach in der ehelichen Wohnung in Niederkassel auf ihren Mann ein – angeblich aus Angst davor, von ihm wieder verprügelt und getötet zu werden. Er überlebte. Am Donnerstag verurteilte das Bonner Schwurgericht die Mutter von zwei Kindern wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft. Der Ankläger hatte acht Jahre, der Verteidiger Freispruch wegen Notwehr gefordert.

„Es ist ein Fall, in dem die Entwicklung in einer Ehe zu dieser dramatischen Situation geführt hat“, stellte Kammervorsitzende Anke Klatte im Urteil fest. Was jedoch an dem Tag genau Auslöser für die Stiche war, habe man nicht klären können, so Richterin Klatte. Denn die Angeklagte habe keine Anhaltspunkte dafür nennen können, dass ihr Mann sie an jenem Abend tatsächlich habe umbringen wollen. Allerdings geht auch das Gericht davon aus, dass die 41-Jährige generell Angst vor ihrem Mann und deshalb stets ein Messer in Griffweite hatte. Am Tatabend hatte sie das Messer in ihrem Bademantel versteckt und plötzlich zugestochen vor den Augen der achtjährigen Tochter.

Situation hat sich zugespitzt

Im Prozess hatte die 41-Jährige erklärt: Vor knapp 20 Jahren sei sie gegen ihren Willen aus dem Libanon nach Deutschland gebracht und mit ihrem Cousin verheiratet worden. Sie sei ihm völlig ausgeliefert gewesen und regelmäßig geschlagen worden. Sie habe die Wohnung nicht alleine verlassen dürfen und könne deshalb bis heute kein deutsch. Selbst ihre heute 17-jährige Tochter, der „Augenstern des Vaters“, habe sie demütigen dürfen. Sie habe nur noch Angst gehabt und von ihrem Mann weg gewollt, doch die gesamte Familie habe eine Scheidung verboten. Das Gericht glaubte ihr, dass es vor der Tat immer häufiger zu Gewalttätigkeiten kam und sie immer mehr um ihr Leben fürchtete. So soll er sie eines Nachts attackiert und gesagt haben: „Ich will, dass deine Seele deinen Körper verlässt.“ Ab da legte sie ein Messer unter ihr Kopfkissen.

Am 2. Januar aber spitzte sich die Situation noch mehr zu: Es kam zum handgreiflichen Streit zwischen ihr und ihrer 17-jährigen Tochter, nachdem die ihre kleine Schwester verprügelt hatte. Schließlich schlug die Mutter der Tochter eine Vase auf den Kopf. Das Mädchen wurde kurz ohnmächtig, rief den Vater an, erzählte von dem Vorfall und flüchtete zu ihren Großeltern. Aus Angst vor der Reaktion ihres Mannes steckte sich die 41-Jährige das Messer nun unter den Bademantel. Als ihr Mann kam und sie mit Augen ansah, „die nicht normal waren“, habe sie Todesangst bekommen. Und als er hinter ihr stand, zog sie das Messer und stach zu. Sie habe ihn nicht töten wollen, beteuerte sie. Er entwaffnete sie und schlug sie grün und blau, bevor er die Polizei rief.

„Für das Gericht steht jedoch fest: Sie stach in Tötungsabsicht zu“, so Richterin Klatte. Und stellte fest: Es war ein heimtückischer Angriff, mit dem der Ehemann nicht gerechnet habe, und das sei ein versuchter Mord. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass sich bei ihr ein Affekt aufgebaut und sie im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähig gehandelt habe. „Ihre Situation war aus ihrer Sicht hoffnungslos, keiner half ihr, sie wusste nicht mehr weiter“, so die Richterin. Verteidiger Martin Mörsdorf kündigte Revision an: Er ist sicher, dass seine Mandantin in Notwehr zustach.

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