Vor den Augen der achtjährigen Tochter 41-Jährige sticht mit Küchenmesser auf Ehemann ein

Bonn/Niederkassel · Die furchtbare Bluttat geschah vor den Augen der kleinen Tochter: Das achtjährige Kind musste hilflos miterleben, wie seine Mutter plötzlich mit einem Küchenmesser auf den Vater eingestochen hat.

Eine Mutter von zwei gemeinsamen Kindern soll am frühen Abend des 2. Januar dieses Jahres ihren Ehemann bereits mit einem mörderischen Plan erwartet haben. Davon jedenfalls geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die die 41-jährige Hausfrau aus Niederkassel jetzt wegen versuchten, heimtückischen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt hat.

Unter ihrem Morgenmantel trug sie – laut Anklage – das Küchenmesser versteckt, als der 42-Jährige gegen 18.30 Uhr ahnungslos von der Arbeit heimkehrte. Der Ehemann hatte damals kaum eine Chance. Der Angriff seiner Frau kam, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern mitteilte, vollkommen unerwartet.

Laut Anklage waren die Eheleute gerade hintereinander auf dem Weg ins Schlafzimmer, als die Frau sich plötzlich umdrehte, das 17 Zentimeter lange Messer aus dem Mantel zog und zustach. Zweimal traf sie ihn tief: Ein Stich hatte ihn im Bauch getroffen und den Dünndarm verletzt. Ein zweiter Stich im Brustraum verfehlte die Lunge nur knapp.

Laut Anklage wollte die 41-Jährige noch weitere Male zustechen, aber dem Ehemann gelang es, seine Frau nach einem heftigen Gerangel zu entwaffnen. Anschließend lief er auf den Balkon und setzte einen Notruf ab. Die Ärzte in der Uniklinik mussten eine Notoperation einleiten. Die Ehefrau war sofort im Keller des Hauses verschwunden – bis die Polizisten eintrafen und sie dort festnahmen.

Vorher 17-jährige Tochter bewusstlos geschlagen?

Sie soll keinen Widerstand geleistet haben. Seitdem sitzt die 41-Jährige Angeklagte in Untersuchungshaft. Die fast tödliche Messerattacke hatte – laut Anklage – mittags bereits ein gewalttätiges Vorspiel: Weil ihre beiden Töchter sich stritten, soll die Mutter die Ältere mit einer Vase bewusstlos geschlagen haben. Als die 17-Jährige wieder zur Besinnung gekommen war, hatte sie sofort den Vater angerufen, ihm den Vorgang geschildert und war von ihren Großeltern abgeholt worden.

Die Angeklagte hatte in ihrer ersten Vernehmung erklärt, dass sie immer ein Messer bei sich trage, um sich vor ihrem Ehemann zu schützen. Der 42-Jährige habe sie wiederholt geschlagen und beleidigt. Die Ermittler jedoch halten diese Einlassung für eine Schutzbehauptung. Es gäbe keinerlei Hinweise auf Gewalt in der Ehe.

Der Prozess soll im Sommer vor dem Bonner Schwurgericht starten. Ob die achtjährige Tochter als unmittelbare Augenzeugin des Verbrechens gehört wird, steht noch nicht fest.

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