Bürgermeister in Bad Honnef Neuhoffs Amtsantritt ist amtlich

BAD HONNEF · Die Verwirrung um den Amtsantritt des designierten Bürgermeisters Otto Neuhoff ist auch amtlicherseits behoben. "Er hat mir mitgeteilt, dass er die Wahl annehmen wolle - das sorgt für Entspannung, denn alles andere wäre nicht rechtskonform und nicht durchführbar gewesen", so Noch-Amtsinhaberin und Wahlleiterin Wally Feiden.

Die Unterlagen werde sie Neuhoff zusenden: "Da er mir gegenüber erklärt hat, dass er den vorgeschlagenen Termin am Freitag, dem letzten Werktag in meiner Amtszeit, nicht wahrnehmen kann, werde ich ihm (...) die Aufforderung zur Annahme zusenden." Feiden geht davon aus, dass er "die Annahme erklären" werde und die konstituierende Ratssitzung am 25. Juni stattfinden könne.

Zum Sachverhalt teilte sie mit, dass nach Paragraf 119, Absatz drei Landesbeamtengesetz das Beamtenverhältnis eines Bürgermeisters mit dem Tag der Wahlannahme, frühestens mit dem Ausscheiden des Vorgängers, beginnt. "Es bedarf keiner Ernennung.

Mit Begründung des Beamtenverhältnisses gelten alle beamtenrechtlichen Regelungen - insbesondere kann es daneben kein hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber geben." Ferner gelte nach Paragraf 62 der Kommunalwahlordnung, dass der Wahlleiter den Gewählten auffordere, binnen einer Woche zu erklären, ob er die Wahl annehme. Eine Erklärung unter Vorbehalt gelte als Ablehnung.

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