32-jähriger Eitorfer vor Gericht Zuhälter hatte auch Steuern hinterzogen

EITORF/BONN · Er hat seine beiden Freundinnen zwar nicht zur Prostitution gezwungen. Dass der 32 Jahre alte Eitorfer aber die Einnahmen einkassierte und zwei Drittel des Geldes für sich ausgab, brachte dem ehemaligen Mitglied einer Rockergang jetzt fast sechs Jahre Haft ein.

Von der Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts wurde der zahlreich vorbestrafte Mann am Montag zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Nach 16 Verhandlungstagen wurde der geständige Angeklagte vor allem der Steuerhinterziehung und des Betruges schuldig gesprochen. Einige Vorstrafen des Bewährungsversagers flossen mit in das Urteil ein.

Mehrere Jahre lang organisierte der 32-Jährige die Arbeit der Frauen auf dem Straßenstrich und in Clubs. Zudem arrangierte er Treffen der Prostituierten mit Freiern über ein Internetportal. "Er war der Verwaltungschef dieser Einheit", so der vorsitzende Richter Marc Eumann. Im Urteil wurde der Eitorfer auch als "Finanzminister" in der "Ménage à trois" bezeichnete.

Der Angeklagte sei der Beschützer, aber auch der Überwacher der Frauen gewesen. Eumann: "Er war nicht nur ein Freund, der seine Freundin zur Arbeit fährt." Der 32-Jährige ohne Berufsausbildung habe "die Verdienste gerne angenommen" und sich davon ein schönes Leben unter anderem mit teuren Autos gemacht. Dies habe nur funktioniert, da der Angeklagte emotional abhängige Personen für seine Zwecke ausgenutzt habe. Die Richter gingen davon aus, dass der Zuhälter zwischen 2010 und 2013 Einnahmen aus der Prostitution in Höhe von mehr als 140.000 Euro für sich zur Verfügung hatte. Da er diese nicht versteuerte, entstand laut Urteil ein Steuerschaden in Höhe von 30.000 Euro.

Dies war jedoch nicht der einzige Schaden, den der Angeklagte angerichtet hatte. "Als wäre es nicht genug, hat er erkannt, dass es noch andere Möglichkeiten gibt, Geld reinzuholen", so Eumann. Zwischen März 2012 und August 2014 bezog der 32-Jährige aufgrund falscher Angaben Sozialhilfe. Der Schaden hier: 23.400 Euro.

Verurteilt wurde der Zuhälter auch wegen einer Körperverletzung, da er eine seiner Freundinnen geschlagen hatte. Im Prozess hat sich der Eitorfer dazu verpflichtet, der Ex-Freundin im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs 5000 Euro zu zahlen.

Nach zehn Monaten in Untersuchungshaft wurde der 32-Jährige gestern erst einmal auf freien Fuß gesetzt. "Wir wollen, dass er in Arbeit kommt. Sonst kann er den Täter-Opfer-Ausgleich nicht leisten", so der Kammervorsitzende. In Empfang genommen wurde der Verurteilte von der zweiten betroffenen Prostituierten - seiner heutigen Verlobten, die während der Urteilsbegründung durchgehend schluchzte.

Dem ehemaligen Rocker wurde unter anderem auferlegt, sich einmal wöchentlich bei der Polizei zu melden. Zudem darf der Mann keinen Kontakt zur Nebenklägerin aufnehmen und ihr nicht näher als 100 Meter kommen.

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