Prozess vor dem Bonner Landgericht Windecker wegen Betrugs in 254 Fällen angeklagt

Bonn/Windeck · Ein 24-Jähriger soll Geld für Internet-Ware kassiert, die Artikel aber nie ausgeliefert haben. Damit soll er Kunden um insgesamt 69.500 Euro betrogen haben. Jetzt steht der Mann in Bonn vor Gericht.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Kaffeemaschinen, Dampfreiniger und sogar Bierzapfanlagen soll ein 24-Jähriger aus Windeck über das Internet verkauft aber nicht ausgeliefert haben. Wegen Betrugs in 254 Fällen sowie Körperverletzung hat die Bonner Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben.

Sie wirft dem Arbeitssuchenden vor, zwischen Oktober 2015 und März 2016 seinen Lebensunterhalt über einen Schein-Internetshop finanziert zu haben. Bereits Anfang 2015 soll er das Internet für sich als Einnahmequelle entdeckt und falsche Konten bei einer Verkaufsplattform eingerichtet haben. Anschließend soll er sich im sogenannten „Darknet“ einen Homepage-Satz gekauft haben, mit dem er einen Online-Shop einrichtete.

Komplize richtete Konten für den Betrug ein

Kunden konnten bei einem fiktiven „Sven Winter“ verschiedene Elektroartikel bestellen. Doch wer bei ihm bestellte und zahlte, soll die gewünschte Ware nie erhalten haben. Das Geld für die Elektroartikel soll auf verschiedene Konten geflossen sein, die der 24-Jährige sich von einem 21 Jahre alten Komplizen einrichten ließ. Der errichtete die Konten mit gefälschtem Ausweis auf den Namen „Sven Winter“. Auf diese Weise soll der Angeklagte seine Kunden um rund 69 500 Euro betrogen haben. Geld, das sein Komplize verwaltete.

Von einem Teil der Beute soll der Angeklagte sich ein Tonstudio gekauft, das übrige Geld verschlüsselt in der Internetwährung „Bitcoins“ angelegt haben. Zur Last gelegt wird ihm auch, gemeinsam mit dem 21-Jährigen einen 20-Jährigen aus Windeck verprügelt zu haben, der ihnen mit einer Anzeige gedroht hatte.

Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab. Er sei zwar an dem Betrug beteiligt gewesen, Drahtzieher aber sei ein „Roland“ aus einem Internetforum gewesen. Im Juni muss sich der 24-Jährige, der bereits einschlägig vorbestraft ist, vor dem Bonner Landgericht verantworten. Gegen den 21-jährigen Komplizen wird gesondert verhandelt.

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