Ausbau des Radwegenetzes im Rhein-Sieg-Kreis Viele Radfahrer benutzen jedoch die Straßen für ihre Touren

Rhein-Sieg-Kreis · Der Rhein-Sieg-Kreis will in den nächsten Jahren entlang von Kreisstraßen neue Radwege errichten lassen. Das Problem, dass viele Radfahrer regelwidrig lieber die Straßen benutzen, bleibt.

 Rennradfahrer müssen sich die Straßen im Kreis oft mit Autofahrern teilen. Rücksichtnahme ist gefragt.

Rennradfahrer müssen sich die Straßen im Kreis oft mit Autofahrern teilen. Rücksichtnahme ist gefragt.

Foto: Inga Sprünken/Inga (FM) Sprünken

Der Rhein-Sieg-Kreis forciert derzeit den Ausbau des Radwegenetzes in der Region. Wie berichtet, sollen in den nächsten Jahren, insbesondere entlang von Kreisstraßen, neue Radwege entstehen. Oftmals ziehen Radfahrer aber die Straßen bereits bestehenden Wegen vor. Dabei sind sie verpflichtet, gekennzeichnete Radwege zu nutzen.

Das Bild kennen wohl viele: Eine Gruppe Rennradfahrer ist auf einer Bundes- oder Landstraße unterwegs und ein Autofahrer schafft es nicht, die Gruppe zu überholen. Schließlich pöbelt er die Radsportler an, sie sollten doch den parallel verlaufenden Radweg benutzen. Situationen wie diese gebe es auch in Hennef oft, etwa auf der L 143 zwischen Sankt Augustin, Dambroich, Scheurenmühle und Königswinter oder auf der K 40 zwischen Rott und Söven, sagt Stadtsprecherin Mira Steffan. Dort nutzten immer wieder Rennfahrer oder Sportgruppen die Straße, obwohl ein Schild den Radweg als benutzungspflichtig kennzeichnet. Dagegen einschreiten kann die Stadt indes nicht. „Die Stadt ist nur für den ruhenden Verkehr zuständig“, sagt Steffan.

Polizei verweist in diesen auf Straßenverkehrsordnung

Die Überprüfung des fließenden Verkehrs überlässt sie der Polizei. „Im aktuellen Bußgeldkatalog ist im Falle eines Verstoßes ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro als Regelsatz vorgesehen“, sagt Max Wilmes, Sprecher des Kölner Polizeipräsidiums, mit Blick auf die Radwegbenutzungspflicht. Die bestehe, sobald ein Radweg mit den Verkehrsschildern 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Die runden blauen Schilder mit einem weißen Fahrrad oder einem Fußgänger und Fahrrad für den kombinierten Rad- und Gehweg sind demnach bindend. Daran ändert laut Wilmes auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 nichts.

Auf die beriefen sich aber viele Radfahrer, wenn sie „erwischt“ werden. In der Straßenverkehrsordnung sind Radfahrer aber grundsätzlich verpflichtet, so gekennzeichnete Radwege zu benutzen. „Die Polizei ist angehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen Verstöße gegen die Radwegbenutzungspflicht mit Verwarnungsgeld zu ahnden.“

Ebenfalls verboten ist laut Wilmes das Nebeneinanderfahren. Auch hierfür sei im Bußgeldkatalog ein Verwarngeld vorgesehen. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrer nur nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern – etwa, wenn ein Auto mindestens 1,5 Meter Platz zum Überholen hat. Ist die Fahrbahn zu eng, müssen auch Rennradfahrer hintereinander fahren. Es sei denn, sie fahren in einer Gruppe, die größer als 15 Teilnehmer ist. Dann bilden sie einen „geschlossenen Verband“ und müssen zu zweit nebeneinander fahren.

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