Neun Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes Mettbrötchen-Fall: Gericht glaubt der Angeklagten nicht

EITORF/HENNEF · Der Anschlag mit einem vergifteten Mettbrötchen war versuchter Mord. Zu diesem Schluss kamen die Richter der Bonner Schwurgerichtskammer. Am Donnerstag wurde die 53 Jahre alte Täterin für den heimtückischen Mordversuch, begangen zur Verdeckung einer Straftat, zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Daneben wurde sie der gefährlichen Körperverletzung, des Betruges und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Aufgrund einer vorliegenden Drogenabhängigkeit muss sie zudem in eine Entziehungsklinik. Im März 2014 hatte die Angeklagte die demenzkranke Mutter ihres Freundes (50) laut Urteil mit einem vergifteten Mettbrötchen töten wollen. Das Gericht geht davon aus, dass die Täterin das in Eitorf bei einer Pflegerin lebende 76 Jahre alte Opfer umbringen wollte, damit ihr Freund nicht als gesetzlicher Betreuer abgesetzt wird, sondern das restliche Vermögen seiner Mutter erbt. Die Absetzung als Betreuer stand damals unmittelbar bevor.

Mit dem erwarteten Freispruch kam hingegen der 50 Jahre alte Sohn des Opfers davon - der sich allerdings in den Jahren vor seiner Beziehung mit der Täterin ebenfalls unrechtmäßig am Vermögen seiner Mutter bedient haben soll. Dafür droht ihm nun ein weiteres Strafverfahren. Eine Beteiligung an dem versuchten Mord konnte dem Kfz-Mechaniker indes nicht nachgewiesen werden. Laut dem Urteil war der Sohn mit der Betreuung seiner Mutter "völlig überfordert". Er wohnte zur Tatzeit gemeinsam mit der 53-Jährigen in Hennef, sie war allerdings offiziell in Bonn gemeldet.

Dies erkannte die Freundin laut dem Kammervorsitzenden Josef Janßen, und sie nutzte "diese Schwäche", um ab November 2012 Geld der Seniorin auf ihr eigenes Konto zu überweisen. Dazu fälschte sie die Unterschrift ihres Partners und ergaunerte sich auf diesem Weg insgesamt 13.000 Euro.

Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst nur die mehrfach vorbestrafte Lebensgefährtin des Sohnes angeklagt. Während der Ermittlungen schwieg die Frau. Im Prozess belastete sie jedoch ihren Partner schwer und behauptete, er sei die treibende Kraft gewesen. Daraufhin wanderte der Mann vorübergehend in Untersuchungshaft, für die er nun entschädigt wird. Letztlich schenkten die Richter den Angaben der Frau keinen Glauben. "Sie wollte verschleiern, was sie tatsächlich gemacht hat", so Janßen. Dass der 50-Jährige sie angewiesen habe, seine Mutter mit dem vergifteten Mettbrötchen zu füttern, "nehmen wir ihr nicht ab", so der Kammervorsitzende. "Das widerspricht dem Bild, das wir von ihnen gewonnen haben. Allenfalls haben sie es zusammen gemacht."

Im Gegensatz zum Staatsanwalt ging das Gericht von einem "untauglichen Versuch" aus. Die verwendeten Tabletten seien nicht dafür geeignet gewesen, das Opfer umzubringen. Janßen sagte: "Objektiv bestand keine Lebensgefahr." Die Seniorin war in einen mehrtägigen Dämmerschlaf gefallen, aus dem sie aber wieder erwachte.

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