Prozess vor dem Bonner Jugendschwurgericht Jugendlicher sticht im Streit mehrfach mit Messer zu

Bonn/Much · Ein 17-jähriger Schüler aus Ruppichteroth muss sich wegen versuchten Mordes vor dem Bonner Jugendschwurgericht verantworten. Das Opfer wurde nach Ende des Rosenmontagszugs in Much lebensgefährlich verletzt.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Die vielen Piraten, Indianer, Räuber und Vampire waren alle schon nach Hause gegangen oder hatten sich in Kneipen verteilt. Der Rosenmontagszug 2017 in Much hatte sich bereits aufgelöst, als ein Karnevalist als „brauner Hund“ verkleidet noch Lust auf eine Zigarette hatte und einen anderen Jecken deswegen anmachte. Der 16-Jährige jedoch lehnte ab. Der 17-jährige „Hund“, der gut getrunken hatte, soll ziemlich sauer reagiert haben. Daraufhin gerieten die beiden Jugendlichen in einen Streit, der sich zu einer ordentlichen Schlägerei entwickelt haben soll. In den körperlichen Zoff schließlich soll sich ein Freund des 16-Jährigen mit einem Messer eingemischt haben – mit ungutem Ende.

Seit gestern sitzt der Freund – ebenfalls 17 Jahre alt – vor dem Bonner Jugendschwurgericht, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft dem Schüler aus Ruppichteroth versuchten Mord, sowie gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte habe sich an dem 27. Februar 2017 gegen 17 Uhr heimtückisch den beiden schlagenden Jugendlichen genähert und das spätere Opfer, das sich im Kampf befunden habe, von hinten attackiert. Damit habe er, so die Anklage, die Arg- und Wehrlosigkeit des 17-Jährigen ausgenutzt.

Angeklagter spricht von Notwehr

Der Angeklagte hat gestern gestanden, dass er mit einem Messer zugestochen hat, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Allerdings, so beteuerte er weiter, habe er in Notwehr gehandelt. Als er seinem 16-jährigen Freund zu Hilfe eilen wollte, sei er selbst vom späteren Opfer in den Schwitzkasten genommen worden. Als er keine Luft mehr bekam, habe er zugestochen, um sich zu befreien. Drei Stiche in Lunge, Leber und Oberschenkel haben den Kontrahenten, den er zuvor nicht gekannt hatte, in Lebensgefahr gebracht. Wenn er nicht zeitnah operiert worden wäre, so die Anklage, wäre er an den Folgen gestorben.

Weil der 17-Jährige in dem Hundekostüm trotz der Verletzungen noch vom Tatort weggelaufen war, glaubten die Ermittler zunächst, dass der „braune Hund“ der Messerstecher war, wie es im ersten Polizeibericht noch gemeldet wurde. Aber der Irrtum wurde schnell aufgeklärt. Am Tattag noch wurde der 17-jährige Schüler, der weder getrunken noch kostümiert gewesen war, festgenommen. Drei Wochen war er in Untersuchungshaft, später zur Haftvermeidung in einer Jugendeinrichtung gewesen. Seit Ende der Sommerferien wurde er haftverschont und geht wieder in die Schule.

Für den Prozess sind acht weitere Verhandlungstage vorgesehen.

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