Unternehmen aus Eitorf EU warnt vor Feuerwerkskörpern von Weco

Eitorf · Die EU-Kommission für Verbraucherschutz warnt vor drei Feuerwerksprodukten des Unternehmens Weco aus Eitorf. Das Unternehmen teilt in einer Pressemitteilung aber mit, dass die betroffenen Produkte seit 2018 nicht mehr ausgeliefert werden.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa

Nach Angaben der EU-Kommission für Verbraucherschutz drohen beim Gebrauch der betroffenen Feuerwerkskörper des europäischen Marktführers Weco unter anderem Verbrennungen und Gehörschäden.

Weco schreibt in einer Pressemitteilung, dass die betroffenen Produkte 2018 letztmalig ausgeliefert wurden und es handle sich um Artikel, die auf dem deutschen Markt nicht ausgeliefert würden.

Betroffen sind die Produkte „Ghost Scream Rockets“, „Night Hawk“ und „Party-Fices Pyro-Concept“. Auf ihrer Internetseite veröffentlicht die zuständige Abteilung der Kommission ihre Warnung vor den Produkten.

Diese Produkte sind betroffen

Ghost Scream Rockets (Typ/Modellnummer: 2916 - 1008-F2-69246131; Chargennummer/Barcode: 4047291040076)

Risiko: Zu lange Zünddauer, Abschusswinkel zu niedrig, mögliche Fehlzündungen, zu hohe Lautstärke kann zu Gehörschäden führen.

Night Hawk (Typ/Modellnummer: 350015-48 1008-F2-69249100; Chargennummer/Barcode: 4047291047389)

Risiko: Zu hohe Lautstärke kann zu Gehörschäden führen.

Party-Fices Pyro-Concept (Typ/Modellnummer: 201054-48 PF / CE 1395-F2-0316/2015; Chargennummer/Barcode: 4047291062924)

Risiko: Produkt funktioniert möglicherweise nicht einwandfrei, wenn es angezündet wird und kann zudem Feuer fangen.

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