Windeckerin muss 1000 Euro zahlen Esel fressen Thujas der Nachbarn

WINDECK/BONN · Der Heißhunger ihrer vier Esel auf die Thujahecke ihrer Nachbarn kommt die Halterin der Tiere nun teuer zu stehen: Weil die Esel gar nicht genug kriegen konnten von den Blättern der Thujas, muss die Frau aus Windeck nun 1000 Euro an die Nachbarn zahlen.

Denn die 66-Jährige scheiterte nun auch in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht mit ihrer Weigerung für den Schaden aufzukommen, die sie damit begründet hatte: Die Esel könnten die giftigen Thujablätter gar nicht gefressen haben, weil sie das nicht unbeschadet überstanden hätten. Dieser Begründung aber erteilte nun eine Gutachterin eine Absage.

Der Heckenfrevel in Windeck-Gierzhagen geschah bereits im Winter 2011/2012. Zu der Zeit sollen die vier Esel die Thujahecke des Nachbargrundstücks verputzt haben, und das gleich meterweise, wie die Kläger erklärten. 18 Pflanzen seien auf diese Weise bis auf ihr hölzernes Gerippe abgeknabbert worden, und einem Landschaftsgärtner zufolge bestand auch keine Chance mehr, dass sie sich erholen und nachwachsen würden. Und der Ersatz für die abgeernteten Thuja kostet den Klägern zufolge 1000 Euro, für den die Halterin des gefräßigen Quartetts aufkommen müsse.

Das hatte das Amtsgericht in erster Instanz nach einem Ortstermin auch so gesehen und die Tierhalterin zur Zahlung verurteilt. Doch die legte vor der 8. Bonner Zivilkammer Berufung ein und erklärte: Hätten ihre Esel diese vielen giftigen Thujas gefressen, wären sie tot. Doch die vom Gericht beauftragte Sachverständige kam zu einem anderen Ergebnis.

In ihrem Gutachten, das Kammervorsitzender Markus Weber nun im Prozesstermin erläuterte, stellte die Sachverständige fest: Sie habe in der Literatur bis zum Beginn des letzten Jahrhunderts geforscht und keinen einzigen Fall Fall von Eselvergiftung durch Thujapflanzen gefunden. Es gebe keine greifbaren Hinweise dafür, dass solchen Pflanzen für Esel gefährlich seien.

Damit war auch für die Zivilkammer klar: Die Eselhalterin muss zahlen. Das Gericht riet ihrem Anwalt dringend, die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen. Und so geschah es schließlich.( AZ: 8 S 140/13)

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