Drogenbande aus dem Rhein-Sieg-Kreis hat Erfolg mit Revision

RUPPICHTEROTH · Gelohnt hat sich der erneute Gang vor das Bonner Landgericht für den Großteil der Mitglieder einer Drogenbande, die auf mehreren Plantagen im Kreisgebiet Cannabispflanzen gezüchtet hatte. Sieben der zehn Angeklagten im Alter zwischen 28 und 58 Jahren bekamen mildere Strafen.

Der Angeklagte wurde Körperverletzung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Symbolfoto:dpa.

Der Angeklagte wurde Körperverletzung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Symbolfoto:dpa.

Foto: dpa

In seinem Haus in Leuscheid hatte einer der beiden Haupttäter, ein heute 39-Jähriger, zunächst das Schwimmbad zu einer Indoorplantage umgebaut. Mit der Zeit waren Plantagen in Ruppichteroth, dem oberbergischen Morsbach, Lohmar, Much und Eitorf hinzugekommen. Im November 2008 hatten Ermittler die Bande ausgehoben. Bei Durchsuchungen waren insgesamt fast 9000 Cannabispflanzen und 200 Kilogramm Marihuana beschlagnahmt worden.

In der ersten Verhandlung hatte das Landgericht im April 2010 die Urteile verkündet. Doch die von elf Angeklagten eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) war erfolgreich, da eine gerade erlassene Änderung zur Kronzeugenregelung nicht angewendet worden war.

Bei dem 39-Jährigen, der zunächst zu sieben Jahren Haft und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden war, hatte jetzt eine Gesamtstrafe gebildet werden müssen: Zwischenzeitlich hatte der Dealer in Köln eine weitere Strafe erhalten. Nun bekam er eine neunjährige Freiheitsstrafe, zudem muss er seine Drogentherapie in der Klinik fortsetzen.

Der zum Zeitpunkt des ersten Urteils 53 Jahre alte Elektronikexperte der Bande ist zwischenzeitlich verstorben. Sechs weitere Angeklagte erhielten jetzt in der Neuverhandlung Abschläge zwischen zwei und sechs Monaten. Ihre Strafen bewegen sich nun zwischen einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten und drei Jahren.

Zuletzt hatten nur noch der zweite Haupttäter, ein 58 Jahre alter Unternehmer aus Much, und seine 30 und 33 Jahre alten Söhne auf der Anklagebank gesessen. Der Versuch, für die Söhne Bewährungsstrafen herauszuschlagen, blieb jedoch erfolglos. Die Strafen wurden beibehalten.

Der Vater muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis, die Söhne jeweils für zwei Jahre und neun Monate. Der Staatsanwalt hatte ihnen vorgeworfen, dass sie ihr im ersten Verfahren gezeigtes Prozessverhalten - durch umfassende Angaben hatte der Prozess schnell beendet werden können - nun durch immer neue Beweisanträge "ad absurdum" geführt hätten.

Zudem wurde betont, dass bei den Söhnen das Urteil bereits sehr milde gewesen sei: Aus der Menge Drogen hätte man eine Millionen Joints drehen können, so der Staatsanwalt.

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