Berufungsprozess vor Landgericht Bonn Crossbiker soll Förster verprügelt haben

Bonn/Ruppichteroth · Das Bonner Landgericht verurteilt einen 26-jährigen Motorradfahrer zu einer Geldstrafe und 1000 Euro Schmerzensgeld. Auch in zweiter Instanz konnte der Fall jedoch nicht restlos aufgeklärt werden.

Der gewalttätige Angriff auf den Förster der Gräflich Nesselrodschen Forstverwaltung konnte auch in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht nicht restlos aufgeklärt werden. Am Ende konnte nur einer der drei jungen Männer, die vor zwei Jahren illegal und ohne Kennzeichen auf ihren Motorcross-Maschinen im Waldgebiet von Ruppichteroth unterwegs gewesen waren und den 55-jährigen Waldhüter verprügelt haben, strafrechtlich belangt werden. Die 6. kleine Strafkammer verurteilte jetzt einen 26-jährigen Motorradfahrer wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu 1500 Geldstrafe sowie zu einer Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld an den Forstmann.

Am Nachmittag des 13. März 2017 hatte der amtlich bestellte Förster drei junge Männer im Waldgebiet beobachtet. Er verfolgte das Trio im Geländewagen und stoppte es: Ihre Personalien wollte er von den mit Motorradhelmen vermummten Männern wissen. Die aber beschimpften ihn und bretterten davon. Auf dem Rückweg zum Forsthaus sah der Waldhüter das Trio erneut: Die Männer versuchten über eine Wiese zu entwischen, dafür mussten sie einen Elektrozaun unterqueren. Dem 55-Jährigen gelang es noch, einen der drei am Tragegriff des Rucksacks zu packen. Der Griff aber riss, der Biker gewann die Oberhand und flüchtete erneut. Das wollten die drei Männer nicht auf sich sitzen lassen. Sie kehrten zurück, und einer der Biker griff den Förster an. Er verprügelte den deutlich unterlegenen 55-jährigen Förster, während sich die anderen beiden zurückhielten, den Förster aber bedrohlich umstellten. Nach einem letzten Faustschlag ins Gesicht seines Opfers verschwand der Schläger mit seinen zwei Kumpanen auf den Maschinen. Der Waldhüter erlitt eine Vielzahl von Hämatomen im Gesicht und Brustbereich; eine Platzwunde am Nasenrücken musste behandelt werden.

26-Jähriger verliert sein Handy auf der Flucht

Einer aus dem Trio konnte später identifiziert werden. Denn der 26-Jährige hatte auf der Flucht sein Handy in der Wiese verloren und war später an den Tatort zurückgekehrt, um es zu suchen. Das Amtsgericht Siegburg war in erster Instanz davon ausgegangen, dass der 26-Jährige, dem das Handy gehörte, auch der Schläger gewesen war und hatte ihn zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Dagegen war er in Berufung gegangen.

Im zweiten Prozess hat der Angeklagte immerhin gestanden, am Tatort gewesen zu sein. Er sei dabei gewesen, als der Förster seine Abreibung bekam, aber er habe ihn nicht geschlagen. Das konnte ihm das Gericht nicht widerlegen.

Neben dem Handy war vor allem die Täterbeschreibung des Försters ein wichtiges Indiz gewesen: Der Schläger sollte eine dunkle Hautfarbe haben und gebrochenes Deutsch sprechen. „Das passt zwar“, so die Berufungsrichterin im Bonner Urteil, „vielleicht aber auch zu den beiden Kumpels, die bislang nicht identifiziert werden konnten. Denn wir wissen nicht, wie die aussehen.“

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