Bonner Landgericht Verfolgungsfahrt in Lohmar endete mit Faustschlag

Lohmar/Bonn · Ein 37-Jähriger, der in Lohmar einen anderen Autofahrer mit dem Auto verfolgt und genötigt hat, ist von diesem auf 10.780 Euro Schadensersatz verklagt worden. Neben der Zivilklage erwartet den 37-Jährigen zudem noch ein Strafverfahren.

Diesen Besuch in seiner alten rheinischen Heimat wird ein 65-jähriger Autofahrer so schnell nicht vergessen: Als der Mann am Abend des 29. Januar 2018 gegen 19.45 Uhr auf der Lohmarer Höhe in eine Vorfahrtstraße einbog, hatte er einen Autofahrer hinter sich, der ihm gleich suspekt vorkam. Der Mann sei sofort dicht aufgefahren und mit Scheinwerfern unterwegs gewesen, die ungleichmäßig eingestellt gewesen seien. Als er schließlich seine Fahrt verlangsamt habe, um nach dem Haus zu sehen, das er mit seiner Ehefrau vor Jahren gebaut habe, sei der Verfolger ausgerastet. Er habe das Fernlicht eingeschaltet und ihn mit anhaltendem Hupen überholt. Aus der kleinen Straßen-Episode wurde an diesem Abend noch eine veritable Verfolgungsfahrt, an dessen Ende Klaus L. durchs halbgeöffnete Fenster einen Faustschlag ins Gesicht bekam.

Vor dem Bonner Landgericht hat der 65-Jährige nun den 37-jährigen Kontrahenten im Straßenverkehr auf 10 780 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt, wie ein Gerichtssprecher gestern auf Anfrage bestätigte. Denn der Schlag des 37-Jährigen sei – so der Kläger – mit solcher Wucht geführt worden, dass „von der Scheibe nichts weiter übrig blieb als Splitter“. Die linke Gesichtshälfte des Klägers habe geblutet, auch sei seine Brille kaputtgegangen, selbst seine Zahnprothese habe durch den überraschenden Angriff gelitten. Deswegen fordert er nicht nur mindesten 5000 Euro Schmerzensgeld, sondern auch Schadensersatz für die Reparatur von Brille, dritten Zähnen sowie Fensterscheibe und Reinigung des Leihautos, das er an diesem Abend gefahren hatte.

Zuvor habe der 37-Jährige, der mit seiner Ehefrau, Tochter und einem Hund unterwegs war, wiederholt versucht, ihn zu stoppen und zu bedrohen, auch sei er während der Fahrt aus dem Auto heraus von vorne geblitzt worden. Nach dem Faustangriff sei der 37-Jährige sofort in sein Auto gesprungen und habe das Weite gesucht, so der Kläger. Aber er habe sich das Kennzeichen merken können, auch habe ein Busfahrer den Showdown an der Kreuzung zur B 56 beobachtet und die Polizei gerufen.

Der verklagte Autofahrer bestreitet den Schlag zwar nicht, meint aber, dass der Kläger den Auslöser für die anschließenden Straßenkrieg geboten habe: Der 65-Jährige habe ihm gleich beim Einbiegen an der Kreuzung die Vorfahrt genommen, woraufhin er ihn wegen des Beinahe-Unfalls überholt und auch zornig gehupt habe. Am Ende habe er „in einem Moment der Unbeherrschtheit“ zugeschlagen, auch weil der Kläger durch sein Verhalten seine Familie gefährdet habe.

Neben der Zivilklage erwartet den 37-Jährigen zudem am Amtsgericht Siegburg – wie die Staatsanwaltschaft gestern bestätigte – ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung sowie Nötigung.

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