35-Jähriger prügelt auf Betrunkenen ein Kickboxer nach Überfall zu sieben Jahre Haft verurteilt

Waldbröl/Bonn · Ein 35-Jähriger aus Waldbröl wurde nach einer Prügelattacke auf einen Betrunkenen zu sieben Jahre Haft verurteilt. Aus dem Stand soll er den Geschädigten ins Gesicht getreten haben.

 Kann ein pflegebedürftiger Mensch seinen Heimplatz unter Umständen verlieren? Richter haben entschieden.

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Foto: Uli Deck/Illustration

Weil er ihn geschlagen und anschließend bewusstlos getreten haben soll, entschuldigte sich ein 35-jähriger Mann aus Waldbröl gleich am ersten Prozesstag bei dem als Zeuge anwesenden 30-jährigen Geschädigten. „Das war echt schlecht“, bekannte der Angeklagte: Er schäme sich wirklich für seine Tat.

Der Geschädigte nahm die Entschuldigung lächelnd an. Womöglich half ihm dabei auch die Tatsache, dass der Angeklagte seinen Worten sofort Taten folgen ließ: Über seinen Anwalt ließ er dem Opfer direkt darauf 5000 Euro in bar als Anzahlung auf ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 14.000 Euro zukommen. Mit einer Entschuldigung war es aber nicht getan und so verurteilte ihn das Landgericht Bonn wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft. Darin enthalten ist die Strafe für einen Überfall, den der Mann im Mai vergangenen Jahres am Waldbröler Amselweg begangen hat.

Angeklagter schlug auf Fahrer ein

Am 14. Oktober 2017, einem Samstag, war das Opfer mit Arbeitskollegen zum Feiern in einer Gaststätte an der Waldbröler Kaiserstraße. Die Stimmung war gut und es floss reichlich Alkohol. Soviel, dass der Mann schnell müde wurde und nach Hause wollte. Eben, weil er nicht mehr nüchtern war, fuhr seine Freundin den Wagen vor das Lokal und seine Freunde halfen dem Mann beim Einsteigen. Dass dauerte dem Angeklagten aber zu lange. Weil er mit seinem Fahrzeug nicht vorbeifahren konnte und daher etwas warten musste stieg der ehemalige Kickboxer wütend aus und schlug und trat ohne zu zögern auf den Betrunkenen ein. Aus dem Stand soll er den Geschädigten ins Gesicht getreten haben.

Die Folge: Trümmerbrüche am Schädel und ein ausgeschlagener Zahn. Das Opfer musste in der Folge mehrfach operiert werden. Der Täter war wohl ebenfalls nicht nüchtern und stand dazu noch unter Drogeneinfluss. Eine halbe Flasche Kräuterschnaps habe er getrunken und auch gekokst, so der Angeklagte. Das soll aber bei der Tat keine Rolle gespielt haben: Als „impulsive Grenzüberschreitung“ bezeichnete ein Gutachter das Verhalten des Mannes.

Gewalt sei der in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe geborene Deutsche wegen des dort Anfang der Neunziger Jahre herrschenden Bürgerkriegs gewohnt, ebenso aus seinem Elternhaus. Die Drogen hätten hingegen kaum eine Rolle gespielt: Als Kokainabhängiger habe er sich einige Stunden nach dem Konsum allenfalls im Wohlfühlbereich befunden. Weil der mehrfach vorbestrafte Täter zu einer Gang gehörte, die im Mai 2018 mit Sturmhauben und Kalaschnikow-Attrappen ausgestattet einen Siegener ausgeraubt hatten, war er bereits zuvor zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.

Am Ortsrand von Waldbröl zertrümmerten die Täter damals die Scheiben des Autos und forderten die Herausgabe von Geld oder Wertsachen. Nun kommen drei weitere Jahre hinzu, die der vorsitzende Richter Marc Eumann zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren zusammenzog. Außerdem muss der Mann sich einer Entziehungskur unterziehen.

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