Rhein-Sieg-Kreis Immer mehr Autofahrer umfahren rücksichtslos Polizeisperren

RHEIN-SIEG-KREIS · Es gibt Autofahrer, die lassen sich durch nichts und niemanden aufhalten, auch nicht von einem schweren Unfall. Mit teils halsbrecherischen Manövern über Grünstreifen oder Verkehrsinseln umkurven sie Pylone, Warndreiecke, Hinweisschilder oder Baken und selbst Streifenwagen, die quer auf der Fahrbahn stehen.

 Sperrung, welche Sperrung? Das Foto zeigt Autofahrer, die kürzlich nach dem Unfall auf der B 507 die Durchfahrt erzwangen.

Sperrung, welche Sperrung? Das Foto zeigt Autofahrer, die kürzlich nach dem Unfall auf der B 507 die Durchfahrt erzwangen.

Foto: Axel Vogel

Für die Polizei ist dieses Verhalten ein Ärgernis, doch ist es nicht nur rücksichtslos, sondern kann auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und bis zu 50 Euro kosten.

Zuletzt war das Phänomen zu beobachten bei dem schweren Autounfall vor einigen Tagen auf der B507 bei Lohmar. Die Feuerwehr musste den schwer verletzten Fahrer aus dem Wrack befreien, Spuren wurden gesichert. Die Strecke war daher von Streifenwagen und Leitkegeln komplett gesperrt.

Trotzdem versuchten einige Autofahrer, die Weiterfahrt zu erzwingen. Auf ihr Verhalten angesprochen, zeigten sich die Fahrer arglos. Obwohl eindeutig zu erkennen ist, dass eine Durchfahrt wegen eines schweren Unfalls nicht möglich ist, sehen sich viele Autofahrer dennoch auf dem rechten Weg.

Werden die Beamten energisch und stoppen die Fahrt mitten hinein in den Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst, bekommen die Streifenpolizisten zu hören: "Mein Navigationsgerät sagt aber, ich muss hier lang." Oder: "Ich wohne an der Unfallstelle."

Und es gibt jene, die sich völlig ahnungslos geben: "Ich habe die Sperrung nicht gesehen", zitiert ein Kradpolizist, der Anfang August nach einem tödlichen Motorradunfall auf der L192 bei Bornheim die Durchfahrt versperrte, einen Autofahrer.

Die Behauptung war wenig glaubwürdig. Der Mann hatte die Sperrung gesehen und seine Fahrt kurzzeitig als Geisterfahrer auf der Gegenfahrbahn der L192 fortgesetzt, um den Kradpolizisten zu umfahren. "Viele Autofahrer sind einfach Gewohnheitstiere", versucht ein Beamter, der namentlich nicht genannt werden will, eine Erklärung. "Die haben ihre feste Route im Kopf und weichen davon auch bei Hindernissen nicht ab."

Allerdings besagt Paragraf 36 der Straßenverkehrsordnung, dass "Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten zu befolgen sind", darauf weist Renate Braun, Sprecherin der Kreispolizei, hin. Verstöße könnten als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zwischen 20 und 50 Euro geahndet werden.

"Aber das steht oft im Ermessen der Polizei und ist auch abhängig von der Situation." Daher belassen es viele Beamte bei einer Ermahnung. Allerdings ist dieses Ermessen laut Braun dann ausgeschöpft, wenn ein rücksichtloser Autofahrer für zusätzliche Gefahren an der Unfallstelle sorgt.

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