Mit Kettensäge überfallen Zeuge lügt in Hennefer Horrorclown-Prozess

Bonn/Hennef · Im Hennefer Horrorclown-Prozess hat ein 20-jähriger Zeuge das Gericht belogen. Er hatte in dem Prozess ausgesagt, in dem die Angeklagten ihre Opfer mit einer Kettensäge bedroht haben sollen. Diese sind zum Teil geständig, bestreiten aber ein wesentliches Detail.

Karneval ist fast schon vorbei, aber das juristische Spektakel um einen Raubüberfall mit Horrorclown-Masken und Kettensäge erlebte am Dienstag am Veilchendienstag einen weiteren Höhepunkt: mit einer prozessualen Überraschung und einer Niederlage ausgerechnet für das überfallene, vermeintliche Opfer. Denn der 20-Jährige, der die gruseligen Fratzen in der Nacht zum 26. Dezember 2016 nicht vergessen kann, hatte als Zeuge in der vergangenen Woche dreist gelogen, als er schwor, dass er Marihuana ausschließlich konsumiere, aber nicht verkaufe. Aber die 3. Große Strafkammer hatte sich über die jecken Tage sein Vorstrafenregister kommen lassen. Und siehe da: Auch der Zeuge ist bereits wiederholt vorbestraft, zuletzt im Februar 2018, auch wegen Drogenhandels. „Dass einer so blöd ist, das haben wir selten“, kommentierte Kammervorsitzender Klaus Reinhoff die offensichtliche Lüge. Denn damit habe er sich fraglos einer Falschaussage schuldig gemacht.

„Ich weiß gar nicht, wovon sie sprechen“, konterte der 20-Jährige, der am Dienstag noch mal als Zeuge aufgerufen wurde. Das müsse ein Missverständnis sein, erklärte er frech, und zog sich damit den Zorn der Kammer zu: „Wenn Zeugen uns anlügen, ist das nicht so optimal“, so Reinhoff, der daraufhin aus dem längst rechtskräftigen Urteil verlas. Bei einer Hausdurchsuchung seien bei ihm unter anderem 42,44 Gramm Marihuana, 13 Druckverschlusstüten, eine Feinwaage, ein Gefrierbeitel mit einem Zettel „neu holen“ und 20 Euro gefunden worden.

Der schlechte Auftritt des Zeugen macht die Einlassung der beiden Angeklagten, die sich nach dem Horrorauftritt wegen versuchten, besonders schweren Raubes verantworten müssen, durchaus glaubhafter: Der 29-jährige Angeklagte hatte in seinem Geständnis erklärt, dass er in der Weihnachtsnacht auf dem Heimweg „einen Zwischenstopp“ bei dem 20-Jährigen eingelegt habe, weil er „Lust auf einen Joint“ gehabt habe. Aber das Zeug, was er für 20 Euro gekauft hatte, sei ein „ganz mieser Stoff“ gewesen, vielleicht nicht mal Rauschgift, sondern irgendwelche getrockneten Kräuter. Da habe er sich so geärgert, dass er sich rächen wollte: Mit der Kettensäge aus dem Keller des Großvaters und seinem 25-jährigen mitangeklagten Kumpel sei er losgezogen, um dem unsauberen Dealer „eine Lektion zu erteilen“. Nur eins haben die Angeklagten vehement bestritten: Clownsmasken hätten sie nicht angehabt.

Die Lektion nachts gegen 4.20 Uhr war aus Sicht der Angeklagten durchaus erfolgreich: auch, weil die beiden Clowns-Gestalten, die weder Geld noch Drogen gefunden hatten, damit drohten, in der nächsten Woche wiederzukommen; dann würden sie auch seinen Pudel „zersägen“. Der 20-Jährige, dessen Nase gebrochen war, bekam es mit der Angst zu tun, verließ seine Wohnung – „nur weg aus Hennef“ – und zog zu seiner pflegebedürftigen Mutter. Der Prozess wird fortgesetzt.

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