Rüge für Feuerwehr Hennef Rettungsaktion für Karpfen war unzulässig

Hennef · Das Kreisumweltamt rügt den Einsatz der Feuerwehr Hennef Ende August an einem privaten Weiher in Hennef. Das Wasser zur Rettung der Fische hätte nicht aus der Sieg abgepumpt werden dürfen, heißt es.

 Der Wasserstand ist so niedrig, dass der Rücken der Karpfen aus dem Wasser ragen.

Der Wasserstand ist so niedrig, dass der Rücken der Karpfen aus dem Wasser ragen.

Foto: Dylan Cem Akalin

Die Aktion verlief gut, und die Fische in einem privaten Teich am Gut Zissendorf wurden gerettet. Jetzt hat die Aktion der Feuerwehr Hennef Ende August ein Nachspiel. Denn das Abpumpen des Wassers aus der Sieg war nicht zulässig. Das geht aus einem Schreiben des Kreisumweltamtes an die Stadt Hennef hervor, das der Redaktion vorliegt.

Wie berichtet, war der Wasserstand in dem Teich aufgrund der langen Hitze- und Trockenperiode gefährlich niedrig geworden. Die Rücken der Karpfen und Schleien ragten bereits aus dem Wasser empor. Etwa 60 Karpfen hatte die Eigentümerin schon tot aus dem Teich bergen müssen. Die alarmierte Feuerwehr reagierte sofort. Noch in der Nacht wurden 1500 Meter Schlauch bis zur Sieg gelegt und anderthalb Tage lang Wasser in den Weiher gepumpt – insgesamt eine Million Liter.

Zustimmung der Behörde fehlte

Die Feuerwehr hätte das nicht ohne Zustimmung der zuständigen Unteren Wasserbehörde (UWB) des Rhein-Sieg-Kreises tun dürfen, so rügt das Umweltamt. Grundsätzlich müsse immer eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden, wenn Wasser aus einem Gewässer entnommen werde – es sei denn, es gehe um die „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.

Dieser Tatbestand, so das Fachamt, „war in diesem Fall eindeutig nicht erfüllt, da die nachteiligen Veränderungen auf die Sieg bei den derzeitigen Abflussverhältnissen eindeutig schwerer wiegen als ein drohender Schaden bei Trockenfallen einer Fischanlage“. Die ökologische Funktion der Sieg als Lachslaichgewässer sei bei weitem wichtiger als der Erhalt eines privaten Fischweihers. Zudem sei jeglicher Eingriff im Naturschutzgebiet verboten, und das Vorgehen der Feuerwehr „nicht tolerierbar“.

Teich-Eigentümerin hätte Bescheid wissen müssen

Delikat: Die Eigentümerin des Teiches war schon einige Wochen vor dieser Aktion darauf hingewiesen worden, dass die erhöhte Entnahme von Wasser aus einem anderen Bach unzulässig sei.

Konsequenzen habe das alles für keinen der Beteiligten, so Antonius Nolden von der Pressestelle des Kreises. Da die Besitzerin des Teiches nicht selbst aktiv geworden sei, bleibe das auch ohne weitere Kosten für sie. Allerdings müsse sie eine Lösung für ihren Teich finden. Die Untere Wasserbehörde sei da im Gespräch mit ihr.

Es sei eine einmalige Notlage gewesen, und dass ihr Handeln unrechtmäßig gewesen sein könnte, sei ihnen nicht bewusst gewesen, sagte Dominique Müller-Grote, Pressesprecher der Stadt Hennef. „Wir werden uns künftig besser über mögliche Optionen abstimmen“, so Müller-Grote, betonte aber, dass es sich um einen „absoluten Einzel- und Notfall“ gehandelt habe, den es wohl so nicht wieder geben werde. Tatsächlich habe das Umweltamt der Stadt Hennef die Feuerwehr ursprünglich lediglich über technische Möglichkeiten angefragt. Das sei etwa eine Woche vor der eigentlichen Aktion gewesen. „Als die Wehrleute dann vor Ort waren, sahen sie akute Gefahr für die Tiere und haben umgehend gehandelt.“

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