Fall am Bonner Jugendschwurgericht Prozess um Prügelattacke auf Familienvater aus Waldbröl beginnt

Bonn/Waldbröl · Im Fall der Prügelattacke von Waldbröl, nach der ein 40-jähriger Familienvater im September 2016 an seinen Verletzungen verstorben ist, klagt die Staatsanwaltschaft vier junge Männer wegen Körperverletzung mit Todesfolge an.

Vier Freunde im Alter zwischen 19 und 35 Jahren müssen sich vor dem Bonner Jugendschwurgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Beteiligung an einer tödlichen Schlägerei verantworten.

Ein 40-jähriger Familienvater war im September 2016 wenige Tage nach einer Prügelattacke, die laut Zeugen von dem Quartett ausgegangen war, gestorben. Am Tattag hatten die vier Freunde aus Waldbröl einen ganz anderen Plan. „Losziehen und Flüchtlinge aufmischen“, schlug einer der vier Russlanddeutschen vor, die sich täglich zum Wodkatrinken in einer Wohnung in Bahnhofsnähe trafen. Auch an diesem 1. September 2016 hatten die vier Männer bereits gut getrunken, als sie gemeinsam beschlossen, auf „Jagd nach Arabern“ zu gehen.

Tatsächlich traf das streitsuchende Quartett auf einer Parkbank auf drei Asylbewerber, die sie bedrohten und beleidigten. Aber die drei Araber konnten noch rechtzeitig flüchten. Der ganze Frust und Zorn des Quartetts traf schließlich einen ganz anderen, einen Bekannten, dem sie anschließend auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes zufällig begegneten: Der 40-Jährige Familienvater wurde Opfer eines Gewaltexzesses, an dessen Folgen er neun Tage später starb.

Laut Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft war die Prügelattacke an der Brölbahnstraße gegen 21.53 Uhr von mehreren Zeugen beobachtet worden, die sich jedoch wegen der Gewalttätigkeit des Quartetts nicht trauten, sich einzumischen. Demnach war der 40-Jährige, der ebenfalls getrunken hatte, von den Angeklagten schnell attackiert worden.

Ein Schlag gegen die Schläfe, eine Faust auf den Mund und dann ging ein Baseballschläger wiederholt auf ihn nieder. Als der Familienvater durch zwei Schläge in die Kniekehlen zu Boden ging, traten sie alle auf ihn ein. Als sie von dem Opfer abließen und er schließlich versuchte, den Tatort zu verlassen, soll der 19-Jährige Angeklagte, der auch der Wortführer gewesen sein soll, mit Anlauf hinter ihm her und dem 40-Jährigen mit beiden Füßen in den Rücken gesprungen sein. Der Familienvater stürzte und schlug hart mit dem Kopf auf. Dann blieb der 40-Jährige bewusstlos liegen. Ein schweres Schädelhirntrauma, so der Gerichtsmediziner später, habe zum Tod geführt.

Mit dem Opfer hatte zuvor keiner der Angeklagten Streit gehabt. Lediglich mit einem Freund des 40-Jährigen lag einer der Angeklagten im Clinch. Nach dem brutalen Übergriff waren die mutmaßlichen Täter zunächst untergetaucht, als sie erfuhren, dass nach ihnen gefahndet wurde. Schließlich haben sie sich gestellt, zwei von ihnen sollen nicht nur die massive Körperverletzung, sondern auch die Jagd auf Flüchtlinge eingeräumt haben.

Der Vorwurf der Bedrohung und Beleidigung gegen die Flüchtlinge jedoch wurde im Hinblick auf die viel gravierendere Tat vorerst eingestellt. Alle vier Angeklagten sitzen seit September 2016 in Untersuchungshaft. Die Bonner Richter haben neun Verhandlungstage bestimmt, um den Fall aufzuklären.

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