Fluglärm in der Nacht Mehr als 250.000 Menschen "schwer enttäuscht"

RHEIN-SIEG-KREIS · Die Hennefer Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn ist empört über Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Verärgert ist der Ortsverband Hennef der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn über das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum nächtlichen Fluglärm. "Die mehr als 250.000 im Umland von Köln/Bonn vom Nachtfluglärm Betroffenen sind schwer enttäuscht worden, zumal das Gericht nicht einmal eine Revision zugelassen hat", sagte der Vorsitzende Helmut Schumacher. "Damit ist wieder offenkundig geworden, dass das Umfeld von Köln/Bonn der deutsche Nachtfluglärm-Mülleimer zu bleiben hat."

Die Kläger aus Siegburg und Lohmar - mit Unterstützung der beiden Kommunen - waren gegen die Nachtflugregelung vor das OVG gezogen. Im Kern geht es um den Schutz der Gesundheit all derer, die im Einzugsgebiet des Airports wohnen. Ein möglicher Angriffspunkt: Aus Sicht der Kläger steht der Flughafen planungsrechtlich auf unsicheren Füßen. Vor dessen Bau beziehungsweise Ausbau hat es nie ein formales Planfeststellungsverfahren gegeben.

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht und ließ auch keine Revision zu. Die Kläger haben eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Sie haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie noch höhere Instanzen anrufen werden.

Schumacher ist zunächst auf die schriftliche Begründung des OVG-Urteils gespannt. Er macht die Politik in Bund und Land dafür verantwortlich, dass Köln/Bonn über die Jahre "zum deutschen Nachtflug-Eldorado aufsteigen konnte". "2013 war es dann endlich geschafft - dass nämlich Wahn mit 35.000 Nachtflügen die deutsche Spitzenposition eroberte und diese 2014 mit einem weiteren Plus von fünf Prozent weiter festigte", so Schumacher weiter.

"Dass dabei auch die Zahl der nächtlichen Passagierflüge zwischen 0 und 5 Uhr sich ständig erhöht hat (auf inzwischen mehr als 8000), gehört offensichtlich zum Köln/Bonner Geschäftsmodell."

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